Gesetze, Gerichte und Behörden
Auftragsverarbeitung
Kurz und einfach erklärt
Bei der Auftragsverarbeitung arbeitet ein Dienstleister mit Daten von Personen für ein Unternehmen.
Er tut das nur im Auftrag und nach den Vorgaben des Unternehmens. Beispiele sind ein Hoster oder ein Dienst für Newsletter.
Die Regeln der Europäischen Union zum Datenschutz sehen dafür einen Vertrag vor. Er legt Zweck, Umfang und Schutz der Daten fest.
Für die Daten bleibt das Unternehmen verantwortlich, das den Auftrag gibt.
Definition
Auftragsverarbeitung bedeutet, dass ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Unternehmens verarbeitet, etwa ein Hoster oder ein Newsletter-Dienst. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht dafür einen Vertrag vor, der Zweck, Umfang und Schutzmaßnahmen festlegt. Verantwortlich für die Daten bleibt das beauftragende Unternehmen.