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Betrieb, Steuern und Förderung

Kleinstunternehmen

Kurz und einfach erklärt

Ein Kleinstunternehmen ist ein sehr kleiner Betrieb.

Das legt die Europäische Union so fest. Der Betrieb hat wenige Leute und wenig Umsatz oder eine kleine Bilanzsumme.

Manche Gesetze haben für solche Betriebe Erleichterungen oder Ausnahmen. Ein Beispiel ist die Barrierefreiheit von Dienstleistungen.

Ob ein Betrieb dazu zählt, hängt von seinen eigenen Zahlen ab.

Definition
Ein Kleinstunternehmen ist nach der Definition der Europäischen Union ein sehr kleiner Betrieb mit wenigen Beschäftigten und geringem Umsatz oder geringer Bilanzsumme. Manche Gesetze sehen für solche Betriebe Erleichterungen oder Ausnahmen vor, etwa bei der Barrierefreiheit von Dienstleistungen. Ob ein Betrieb darunter fällt, hängt von seinen konkreten Zahlen ab.

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