Manche Fehler auf einer Website fallen sofort auf: ein kaputtes Bild, ein toter Link, eine Seite, die auf dem Handy zerläuft. Der teuerste Fehler ist ein anderer – er bleibt unsichtbar. Die Benachrichtigung aus dem Kontaktformular landet im Spam-Ordner. Das Angebot an die Kundin wird vom Postfachanbieter still aussortiert. Auf beiden Seiten scheint nichts zu passieren: Der Absender hat abgeschickt, der Empfänger hat nichts bekommen, und die Anfrage gilt als nicht angekommen. Die Ursache steckt in den meisten Fällen an derselben Stelle – in drei Einträgen im DNS Ihrer Domain, die fehlen oder falsch gesetzt sind. Sie heißen SPF, DKIM und DMARC, sind seit Jahren als offene Normen beschrieben, und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat mit der Technischen Richtlinie TR-03182 in der Version 1.0 vom 15. Februar 2024 (BSI) einen prüfbaren Rahmen dafür gesetzt. Dieser Beitrag erklärt die drei Bausteine in Alltagssprache, zeigt die fünf Fehler, die auf günstigen Websites regelmäßig auftreten, und liefert einen Selbsttest, den Sie in einer Viertelstunde selbst durchlaufen können.
Das Wichtigste in Kürze
- SPF, DKIM und DMARC sind keine Produkte, sondern drei DNS-Einträge: eine Freigabeliste der sendenden Server (IETF RFC 7208), ein kryptografisches Siegel an der Nachricht (IETF RFC 6376) und eine Regel, was bei fehlender Übereinstimmung passieren soll (IETF RFC 9989).
- Für DMARC genügt es, wenn mindestens einer der beiden Nachweise besteht und zur sichtbaren Absenderdomain passt – empfohlen wird trotzdem, beide Verfahren zu nutzen (IETF RFC 9989).
- SPF kennt harte Grenzen: höchstens 10 DNS-Abfragen je Prüfung, höchstens 2 ergebnislose Abfragen und genau ein SPF-Eintrag je Domain (IETF RFC 7208).
- Der Weg von p=none über p=quarantine zu p=reject ist ein schrittweiser Prozess mit Auswertung der Aggregatberichte, kein einmaliger Schalter (IETF RFC 9989).
- Auch eine Domain, über die keine Mail verschickt wird, braucht Schutzeinträge, damit ihr Name nicht für Phishing missbraucht wird (M3AAWG, IETF RFC 7505).
Wenn die Anfrage gar nicht erst ankommt
Für einen kleinen Betrieb ist das Kontaktformular oft der wichtigste Vertriebskanal der Website. Es ersetzt den Anruf, es kommt außerhalb der Öffnungszeiten an, und es liefert die Anfrage schriftlich – nicht ohne Grund gehört die Kontaktseite zu den fünf wichtigsten Seiten einer Website. Genau deshalb wiegt es schwer, wenn diese Nachricht den Weg ins Postfach nicht findet. Der Betrieb wartet auf Anfragen, die längst gestellt wurden. Die Interessentin wartet auf eine Antwort, die nicht kommen kann. Und weil auf keiner Seite eine Fehlermeldung auftaucht, sucht auch niemand nach der Ursache.
Der Grund ist technisch schlicht: Empfangende Systeme prüfen heute, ob eine Nachricht wirklich von der Domain stammt, die im Absender steht. Fällt diese Prüfung negativ aus oder fehlt sie ganz, landet die Mail im Spam-Ordner oder wird schon beim Zustellversuch abgewiesen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat diese Erwartung in der Technischen Richtlinie TR-03182 zur E-Mail-Authentifizierung, veröffentlicht in der Version 1.0 am 15. Februar 2024 (BSI), in prüfbare Anforderungen an E-Mail-Diensteanbieter übersetzt. Ziel ist es ausdrücklich, authentische E-Mail-Kommunikation vergleichbarer und verbreiteter zu machen (BSI).
Die Richtung ist eindeutig, und sie wird schärfer. Im Mai 2026 wurde die ursprüngliche DMARC-Spezifikation von 2015 durch drei neue Dokumente auf dem Standards Track abgelöst (IETF RFC 9989) – aus einem informativen Vorschlag ist ein regulärer Internet-Standard-Entwurf geworden. Wer im Namen einer Domain sendet, ohne das nachweisen zu können, hat es bei großen Postfachanbietern schwer. Für eine Praxis, eine Kanzlei oder einen Handwerksbetrieb bedeutet das: Zustellbarkeit ist kein Randthema der IT, sondern Teil der Erreichbarkeit.
Warum Sie von dem Problem nichts merken
SPF, DKIM und DMARC: drei Bausteine, eine Aufgabe
Die drei Kürzel klingen nach Spezialwissen, beschreiben aber eine sehr alltägliche Ordnung. Stellen Sie sich Ihre Domain als Firmenbriefpapier vor. SPF ist die Liste der Poststellen, die dieses Briefpapier verwenden dürfen. DKIM ist das Siegel auf dem Umschlag, an dem sich erkennen lässt, dass der Brief unterwegs nicht geöffnet und verändert wurde. Und DMARC ist die Hausordnung: Sie legt fest, was der Empfänger tun soll, wenn Briefpapier und Siegel nicht zusammenpassen – und sie sorgt dafür, dass Sie darüber eine Rückmeldung bekommen.
SPF – die Freigabeliste
Ein DNS-Eintrag nennt die Server, die im Namen der Domain senden dürfen. Der empfangende Server vergleicht die sendende IP-Adresse mit dieser Liste. Der Mechanismus ist seit April 2014 auf dem Standards Track beschrieben (IETF RFC 7208).
DKIM – das Siegel
Der sendende Server unterschreibt die Nachricht mit einem privaten Schlüssel; der passende öffentliche Schlüssel steht im DNS. So lässt sich belegen, dass Kopf und Inhalt unterwegs unverändert geblieben sind (IETF RFC 6376, Internet-Standard STD 76).
DMARC – die Hausordnung
DMARC verknüpft beide Prüfungen mit der sichtbaren Absenderadresse und legt fest, wie mit Abweichungen umzugehen ist: beobachten, aussortieren oder abweisen (IETF RFC 9989).
Wichtig ist das Zusammenspiel. Für ein positives DMARC-Ergebnis genügt es, wenn mindestens einer der beiden Nachweise besteht und zur Absenderdomain passt; empfohlen wird dennoch ausdrücklich, beide Verfahren als Grundlage zu nutzen (IETF RFC 9989). Auch die M3AAWG, der internationale Zusammenschluss von Messaging-Anbietern gegen Missbrauch, behandelt SPF, DKIM, DMARC und das ergänzende ARC in ihren Empfehlungen zur E-Mail-Authentifizierung vom September 2020 (M3AAWG) als Paket – einzeln entfaltet keiner der Bausteine seine volle Wirkung.
SPF: wer darf im Namen der Domain senden?
SPF steht für Sender Policy Framework. Im DNS Ihrer Domain liegt ein Texteintrag, der mit v=spf1 beginnt und danach aufzählt, welche Server senden dürfen – über IP-Adressen, über den Verweis auf andere Einträge oder über die Server, die im MX-Eintrag stehen. Am Ende steht die Aussage, wie mit allem Übrigen zu verfahren ist. Der empfangende Server schlägt diesen Eintrag nach und vergleicht ihn mit der Adresse, von der die Verbindung tatsächlich kommt.
Zwei Regeln aus der Spezifikation sind der häufigste Stolperstein. Erstens darf eine Domain nur einen einzigen SPF-Eintrag haben; sind es zwei, ist das Ergebnis nicht mehr eindeutig und die Prüfung schlägt fehl (IETF RFC 7208). Zweitens gibt es ein Abfragebudget: Höchstens 10 DNS-Abfragen dürfen bei einer Prüfung ausgelöst werden, und die Zahl der ergebnislosen Abfragen soll auf 2 begrenzt bleiben (IETF RFC 7208). Jeder Verweis auf einen weiteren Dienst verbraucht davon mindestens eine Abfrage. Wer nacheinander Hoster, Newsletter-Werkzeug, Buchungssystem und Rechnungsprogramm einträgt, reißt das Budget schneller, als man denkt – und danach schlägt die Prüfung für alle Nachrichten fehl, auch für die aus dem Kontaktformular.
- Mehrere SPF-Einträge nebeneinander: Beim Wechsel des Anbieters wird ein zweiter Eintrag angelegt, statt den bestehenden zu ergänzen. Beide zusammen ergeben ein ungültiges Ergebnis (IETF RFC 7208).
- Zu viele Verweise: Jeder eingebundene Dienst kostet Abfragen aus dem Budget von 10 (IETF RFC 7208). Nicht mehr genutzte Einträge gehören konsequent entfernt.
- Weiche statt harter Abschluss: Ein Eintrag, der mit
~allendet, bezeichnet nicht freigegebene Server nur als wahrscheinlich unberechtigt;-allist die klare Aussage, dass sie unberechtigt sind (IETF RFC 7208). - Vergessene Absender: Server, die im Hintergrund senden – etwa das Formular auf dem Webserver oder ein Rechnungsversand – tauchen im Eintrag nicht auf und fallen deshalb durch.
- Weiterleitungen: Wird eine Nachricht von einem fremden Postfach weitergeleitet, sendet plötzlich ein anderer Server. SPF schlägt dann fehl, obwohl alles korrekt ist – ein Grund mehr, DKIM zusätzlich zu nutzen.
Was `-all` und `~all` bedeuten
-all ist die ausdrückliche Feststellung, dass ein solcher Server nicht berechtigt ist. ~all ist die schwächere Aussage, dass er wahrscheinlich nicht berechtigt ist (IETF RFC 7208). Für die Einführungsphase ist die weiche Variante nützlich, dauerhaft ist die harte Variante die aussagekräftigere – vorausgesetzt, die Liste der eigenen Absender ist vollständig.DKIM: das Siegel, das die Nachricht unversehrt hält
DKIM steht für DomainKeys Identified Mail. Beim Versand berechnet der Server eine Signatur über den Nachrichtenkopf und den Inhalt und hängt sie als zusätzliche Kopfzeile an. Der dazugehörige öffentliche Schlüssel liegt im DNS unter einem sogenannten Selektor, also einem kurzen Namen, der zum sendenden System gehört. Der Empfänger liest den Schlüssel aus dem DNS und prüft damit die Signatur. Passt sie, ist belegt: Die Nachricht wurde von einem System unterschrieben, das den privaten Schlüssel dieser Domain besitzt, und sie wurde unterwegs nicht verändert. Das Verfahren ist seit September 2011 als Internet-Standard STD 76 beschrieben (IETF RFC 6376).
Auch hier gibt es Zahlen, die zählen. Seit Januar 2018 ist die Verwendung von SHA-1 für DKIM ausgeschlossen; Schlüssel müssen mindestens 1024 Bit lang sein, empfohlen sind mindestens 2048 Bit (IETF RFC 8301). Ergänzend ist seit 2018 ein moderneres Signaturverfahren auf Basis von Ed25519 beschrieben (IETF RFC 8463). Für einen kleinen Betrieb heißt das in der Praxis: Der Schlüssel wird beim Einrichten des Postfachs erzeugt, der öffentliche Teil kommt ins DNS, und beide Teile gehören bei jedem Umzug auf den Prüfstand. Ein DKIM-Eintrag, der noch auf den alten Anbieter zeigt, ist wertlos – der neue Server unterschreibt mit einem anderen Schlüssel.
Warum DKIM Weiterleitungen übersteht
DMARC: die Hausordnung mit Rückmeldung
SPF und DKIM prüfen jeweils einen technischen Bezug, aber nicht das, was die Empfängerin sieht: die Absenderadresse im Nachrichtenkopf. Genau diese Lücke schließt DMARC. Der Eintrag liegt im DNS unter dem Namen _dmarc vor Ihrer Domain und verlangt, dass mindestens eine der beiden Prüfungen besteht und zur sichtbaren Absenderdomain passt. Diese Übereinstimmung heißt Ausrichtung; sie wird standardmäßig entspannt geprüft, sodass Unterdomains derselben Organisationsdomain zusammenpassen (IETF RFC 9989). Erst danach kommt die eigentliche Entscheidung: Was soll geschehen, wenn nichts passt?
| Regel | Bedeutung | Sinnvoll, wenn |
|---|---|---|
| p=none | Der Domaininhaber äußert keine Vorgabe zur Behandlung; Nachrichten werden wie bisher zugestellt (IETF RFC 9989) | Sie starten und wollen zunächst über Berichte sehen, wer alles in Ihrem Namen sendet |
| p=quarantine | Die Nachricht gilt als verdächtig und wird gesondert behandelt, typischerweise im Spam-Ordner (IETF RFC 9989) | Die Berichte zeigen über mehrere Wochen ein stabiles Bild und alle eigenen Absender sind erfasst |
| p=reject | Der Domaininhaber wertet den Fehlschlag als klares Zeichen unberechtigter Nutzung; die Nachricht wird abgewiesen (IETF RFC 9989) | Alle legitimen Versandwege bestehen die Prüfung und der Missbrauch Ihres Namens soll wirksam unterbunden werden |
Der zweite, oft übersehene Teil von DMARC ist die Rückmeldung. Über eine Adresse im Eintrag erhalten Sie Aggregatberichte, die je sendender Quelle zeigen, wie viele Nachrichten mit welchem Ergebnis verarbeitet wurden – einschließlich SPF- und DKIM-Ergebnis, Ausrichtung und der tatsächlich angewandten Behandlung (IETF RFC 9990). Ergänzend gibt es Fehlerberichte zu einzelnen Nachrichten (IETF RFC 9991). Diese Berichte sind der einzige verlässliche Weg, um zu erkennen, dass ein Teil Ihrer Post unterwegs verloren geht, bevor Kunden sich beschweren.
DMARC ist 2026 erwachsen geworden
Von none über quarantine zu reject
Der Weg zur strengen Regel ist bewusst ein Weg und kein Schalter. Wer sofort auf Abweisung stellt, riskiert, dass genau die Nachrichten verschwinden, die ankommen sollen – etwa der automatische Versand aus dem Buchungssystem oder der Newsletter, der noch nicht freigegeben ist. Die Spezifikation empfiehlt deshalb ausdrücklich, mit einem Beobachtungsmodus zu beginnen, die Berichte auszuwerten und erst danach schrittweise zu verschärfen (IETF RFC 9989).
- Bestandsaufnahme: Alle Systeme sammeln, die im Namen der Domain senden – Website und Formular, Postfächer, Rechnungsversand, Terminbestätigungen, Newsletter.
- Grundlage schaffen: Einen einzigen, vollständigen SPF-Eintrag setzen und DKIM für jedes sendende System einrichten, jeweils mit eigenem Selektor.
- Beobachten: DMARC mit
p=noneund einer Berichtsadresse veröffentlichen. Die Aggregatberichte zeigen je Quelle, was besteht und was durchfällt (IETF RFC 9990). - Lücken schließen: Über mehrere Wochen die Berichte auswerten, unbekannte Quellen klären, vergessene Absender nachtragen und den SPF-Eintrag entschlacken.
- Verschärfen: Erst auf
p=quarantine, nach einer weiteren stabilen Phase aufp=rejectgehen – und die Berichte danach weiter im Blick behalten.
Die Regel ist schnell gesetzt. Der Wert entsteht in den Wochen davor, in denen man die Berichte liest und lernt, wer alles im Namen der eigenen Domain unterwegs ist.
Fünf Fehler, die kleine Websites regelmäßig die Post kosten
In der Arbeit an bestehenden Websites tauchen dieselben Muster auf. Sie haben nichts mit Nachlässigkeit zu tun, sondern damit, dass Website, Postfach und DNS häufig aus verschiedenen Quellen stammen und niemand die Kette als Ganzes betrachtet.
- Das Formular sendet mit der Adresse des Besuchers. Die Website verschickt die Benachrichtigung mit der eingegebenen Adresse als Absender. Technisch behauptet Ihr Server damit, im Namen einer fremden Domain zu senden – für deren DMARC-Regel ist das Missbrauch, und die Nachricht wird abgewiesen.
- Zwei SPF-Einträge oder zu viele Verweise. Ein Eintrag ist Pflicht, zwei sind ungültig, und mehr als 10 DNS-Abfragen sprengen das Budget der Prüfung (IETF RFC 7208).
- Nach dem Umzug fehlen die Schlüssel. Nach einem Hoster- oder Postfachwechsel unterschreibt der neue Server mit einem neuen Schlüssel, doch der DKIM-Eintrag im DNS zeigt noch auf den alten. Ein häufiger Nebeneffekt bei einem Website-Relaunch, der ohne Prüfung der Zustellung abgeschlossen wird.
- Zusatzsysteme senden ohne Freigabe. Newsletter-, Rechnungs- oder Buchungssysteme versenden unter Ihrer Domain, sind aber weder im SPF-Eintrag genannt noch mit DKIM eingerichtet. Wer die Online-Terminbuchung auf der Website nutzt, sollte diesen Versandweg ausdrücklich mit freigeben.
- Niemand liest die Berichte. Ohne Auswertung der Aggregatberichte bleibt monatelang unbemerkt, dass ein Teil der Post verschwindet – und die Regel bleibt aus Vorsicht dauerhaft auf
p=nonestehen.
Der erste Punkt ist der wichtigste und zugleich der am leichtesten zu behebende. Ein Kontaktformular sollte die Benachrichtigung mit einer Adresse Ihrer eigenen Domain verschicken, etwa formular@ihrefirma.de, und die Adresse des Absenders in das Feld Reply-To setzen. Dann besteht die Nachricht alle Prüfungen, und die Antwort geht per Klick trotzdem an die Interessentin. Das ist kein Komfortdetail, sondern der Unterschied zwischen einer Anfrage im Posteingang und einer Anfrage, die es nicht bis ins Postfach schafft. Wie Formulardaten dabei datenschutzkonform zu behandeln sind, beschreibt unser Beitrag zu den DSGVO-Grundlagen für kleine Websites.
Besonders heikel bei vertraulicher Post
Selbsttest in vier Schritten
Sie brauchen keine Spezialsoftware, um einen ersten Eindruck zu bekommen. Vier Schritte genügen, und sie lassen sich an einem Vormittag erledigen. Wichtig ist nur, dass Sie aus der Sicht eines fremden Empfängers testen – innerhalb des eigenen Hauses sieht die Zustellung fast überall gut aus.
- Testmail an ein fremdes Postfach: Schicken Sie eine Nachricht von Ihrer geschäftlichen Adresse an ein Postfach bei einem großen Anbieter, das nichts mit Ihrer Domain zu tun hat. Prüfen Sie zuerst den Spam-Ordner, nicht nur den Posteingang.
- Kopfzeilen ansehen: Öffnen Sie in diesem Postfach die Originalansicht der Nachricht. Dort steht in einer Zeile mit den Authentifizierungsergebnissen, ob SPF, DKIM und DMARC bestanden wurden. Drei Mal
passist das Ziel. - DNS-Einträge abfragen: Lassen Sie sich die Texteinträge Ihrer Domain und den Eintrag unter
_dmarcanzeigen. Achten Sie auf genau einen SPF-Eintrag, einen gültigen DKIM-Selektor und eine DMARC-Regel mit Berichtsadresse. - Formularzustellung dokumentieren: Senden Sie eine echte Anfrage über Ihr Kontaktformular und notieren Sie Uhrzeit, Empfängeradresse und Ergebnis. Wiederholen Sie das mit einer Absenderadresse bei einem anderen Anbieter – so fällt Fehler Nummer eins sofort auf.
Ein Blick in den Nachrichtenkopf sagt mehr als jede Vermutung
dmarc=fail, hilft der Rest der Zeile weiter: Sie zeigt, ob SPF, DKIM oder die Ausrichtung das Problem war. Notieren Sie das Ergebnis, bevor Sie an den Einträgen etwas ändern – sonst lässt sich hinterher nicht sagen, welche Änderung gewirkt hat.Checkliste: was ein sauberes Setup umfasst
Für einen kleinen Betrieb ist der Aufwand überschaubar. Die folgende Liste beschreibt, was nach der Einrichtung vorhanden sein sollte – unabhängig davon, wer die Website betreut.
- Genau ein SPF-Eintrag, der alle tatsächlich sendenden Systeme umfasst und das Abfragebudget von 10 einhält (IETF RFC 7208).
- DKIM für jedes sendende System, mit eigenem Selektor und einem Schlüssel von mindestens 2048 Bit als Empfehlung (IETF RFC 8301).
- Ein DMARC-Eintrag unter
_dmarcmit Berichtsadresse, zu Beginn mitp=none(IETF RFC 9989). - Ein Postfach oder ein Verteiler, in dem die Aggregatberichte tatsächlich ankommen und regelmäßig angesehen werden.
- Ein Kontaktformular, das mit einer Adresse der eigenen Domain sendet und die Besucheradresse in
Reply-Tosetzt. - Alle automatischen Versandwege erfasst: Terminbestätigungen, Rechnungen, Bestellbestätigungen, Benachrichtigungen aus dem Formular.
- Ein festgelegter Zeitpunkt für die Verschärfung auf
p=quarantineund später aufp=reject. - Eine kurze Dokumentation, welcher Eintrag wofür da ist – damit beim nächsten Umzug nichts verloren geht.
- Für jede Domain ohne Mailversand eigene Schutzeinträge, damit ihr Name nicht für Phishing verwendet wird (M3AAWG).
- Eine Wiedervorlage nach dem Livegang, bei der die Zustellung erneut aus einem fremden Postfach geprüft wird.
Auch Domains ohne Postversand brauchen eine Regel
Zur Abgrenzung: In diesem Beitrag geht es ausschließlich um die Zustellbarkeit und die technischen Einträge dahinter – nicht um die Wahl der Wunschadresse oder um rechtliche Pflichten rund um die Domain selbst. Welche Adresse zu Ihrem Betrieb passt und warum eine eigene Domain den ersten Eindruck prägt, behandelt der Beitrag zur eigenen Domain und geschäftlichen E-Mail-Adresse. Wer sich zusätzlich für die Pflichten rund um Inhaberdaten interessiert, findet die Einordnung im Text zu den Pflichten bei .de-Domains und Inhaberdaten.
Was bei uns zum Leistungsumfang gehört
Bei uns sind Domain, Postfach, DNS-Einträge und der technisch korrekte Formularversand kein Zusatzposten, sondern Teil der Umsetzung. Wir richten SPF, DKIM und DMARC ein, sorgen dafür, dass das Kontaktformular mit Ihrer eigenen Domain sendet und die Antwortadresse richtig gesetzt ist, und prüfen die Zustellung nach dem Livegang aus einem fremden Postfach. Was dazugehört, sehen Sie in unserer Übersicht der Leistungen; die Preise stehen offen bei den Paketen zum Festpreis. Auch die Starter-Website ab 390 Euro Festpreis enthält die vollständige Einrichtung von Domain und Postfach.
Danach bleibt die Zustellbarkeit ein laufendes Thema, denn Anbieter wechseln, Systeme kommen hinzu und Schlüssel werden ausgetauscht. Wer die Website-Pflege und das Hosting in unsere Hände gibt, bekommt die Auswertung der DMARC-Berichte als festen Bestandteil dazu: Wir schauen regelmäßig hinein, melden uns bei auffälligen Quellen und begleiten den Schritt von der Beobachtung zur strengen Regel. Warum laufende Betreuung mehr ist als ein Update-Knopf, beschreibt der Beitrag dazu, warum Website-Pflege wichtig ist. Antworten auf weitere Fragen zu Umsetzung und Betrieb stehen in unseren häufigen Fragen.
Zustellbarkeits-Check für Ihre bestehende Seite
Quellen und Studien