Betrieb, Steuern und Förderung
AV
Abkürzung für allgemein verwendbare Anlagegüter
Kurz und einfach erklärt
Die AV ist eine amtliche Tabelle der Steuerverwaltung.
Sie gilt für Dinge, die ein Betrieb lange nutzt. Das sind etwa Computer, Möbel oder Autos. Die Tabelle sagt, wie lange man so etwas meist nutzt.
Sie ist kein Gesetz. Sie zeigt nur, wie das Amt die Sache sieht. Bei der Abschreibung hilft sie aber oft als Richtschnur.
Definition
AV bezeichnet die amtliche Abschreibungstabelle der Finanzverwaltung für allgemein verwendbare Anlagegüter. Sie nennt die übliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern wie Computern, Möbeln oder Fahrzeugen. Sie ist eine Verwaltungsauffassung und kein Gesetz, dient aber oft als Orientierung bei der Abschreibung.