Kurz und einfach erklärt
Eine Reinigungsfirma sucht Kunden und Personal. Dieser Beitrag zeigt, wie die Website beide anspricht.
Auf der Startseite gibt es einen Weg für Kunden und einen für Bewerber. Beide Wege sind gleich groß.
Ordnen Sie Ihre Leistungen nach Objekt, etwa Büro, Praxis oder Treppenhaus. Im Formular fragen Sie nach Ort, Fläche und wie oft gereinigt wird.
Auf der Seite für Jobs stehen Arbeitszeit, Einsatzort und Lohn. So müssen Bewerber nicht erst fragen.
Wir bauen die Website Ihrer Firma zum Festpreis.
Montag, kurz nach sechs: Die Frühschicht im Bürohaus ist fertig, zwei Kolleginnen fahren weiter zur Arztpraxis, und im Postfach liegen drei Nachrichten. Eine Hausverwaltung möchte ein Angebot für mehrere Treppenhäuser, ein Steuerbüro fragt, ob auch dienstags gereinigt werden kann, und eine Bewerberin will wissen, ob die Stelle am Abend noch frei ist. Genau diese Mischung macht die Website einer Gebäudereinigung besonders. Sie spricht zwei Zielgruppen an, die kaum etwas gemeinsam haben, und beide entscheiden darüber, ob der Betrieb wachsen kann: Ein Auftrag, für den das Personal fehlt, ist kein Gewinn, und eine neue Kollegin ohne passende Objekte auch nicht. Die Branche zählt nach Angabe ihres Bundesinnungsverbands rund 700.000 Beschäftigte und nennt sich selbst „das beschäftigungsstärkste Handwerk in Deutschland“ (BIV). Dieser Beitrag zeigt, wie eine kleine Website beide Seiten bedient: mit zwei gleich großen Einstiegen auf der Startseite, Leistungsseiten nach Objektart, einer Anfrage nach Fläche und Turnus und einer Stellenseite, die Arbeitszeit und Lohn nennt, bevor jemand danach fragen muss.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Startseite braucht zwei gleich große Einstiege: „Angebot für Ihr Objekt“ für Auftraggeber und „Jobs bei uns“ für Bewerber. Kunden sind in aller Regel Unternehmen und staatliche Institutionen (BIV-Branchenreport 2025).
- Leistungen werden nach Objektart gegliedert – Büro, Praxis, Treppenhaus – statt nach Verfahren. Die Reinigung gemeinsam genutzter Flure und Treppen zählt zu den Betriebskosten, die sich auf Mieter umlegen lassen (§ 2 Nr. 9 BetrKV).
- Das Anfrageformular fragt Objektart, Ort, Flächenspanne, Turnus und Zeitfenster ab. Der Lohnkostenanteil liegt im Schnitt bei 85 Prozent des Preises (BIV-Branchenreport 2025), deshalb bestimmt die Arbeitszeit das Angebot.
- Die Stellenseite nennt Uhrzeiten, Einsatzorte und den Lohn in Euro: Der Branchenmindestlohn beträgt 2026 15,00 Euro in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in Lohngruppe 6 (Zoll).
- Ohne Kundenempfang am Firmensitz gehört ins Google-Unternehmensprofil ein Einzugsgebiet statt der Adresse: höchstens 20 Gebiete, mit Grenzen innerhalb von etwa zwei Autostunden (Google).
Zwei Zielgruppen, zwei Einstiege
Wer eine Gebäudereinigung beauftragt, tut das selten als Privatperson. Nach dem Branchenreport des Bundesinnungsverbands sind die Kunden „in aller Regel Unternehmen und staatliche Institutionen“ (BIV-Branchenreport 2025): die Büroleiterin, die einen neuen Dienstleister sucht, der Praxisinhaber vor der Eröffnung, die Hausverwaltung mit einem Bestand an Wohnanlagen. Diese Leserinnen und Leser vergleichen nüchtern. Sie wollen wissen, ob der Betrieb ihre Art von Objekt kennt, ob er an ihrem Ort arbeitet und wie sie zu einem Angebot kommen. Daneben steht eine zweite Gruppe mit ganz anderen Fragen: Menschen, die eine Stelle suchen, oft neben Familie oder einer anderen Arbeit, und die zuerst wissen möchten, wann und wo gearbeitet wird und was es je Stunde gibt.
Beide Gruppen landen auf derselben Startseite. Deshalb gehören direkt unter den Kopf zwei gleich große Einstiege: „Angebot für Ihr Objekt“ und „Jobs bei uns“. Gleich groß ist dabei wörtlich gemeint. Ein Link „Karriere“ ganz unten im Fußbereich sagt Bewerbern, dass sie Nebensache sind – in einem Gewerbe, in dem jeder neue Auftrag zusätzliche Arbeitsstunden braucht, ist das die falsche Botschaft. Wie viel Gewicht das Personal hat, zeigt eine Kennzahl der Branche: Der Lohnkostenanteil am Preis liegt im Schnitt bei 85 Prozent (BIV-Branchenreport 2025), bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen liegt er laut Statistischem Bundesamt bei 31 Prozent (BIV-Branchenreport 2025 nach Destatis). Wer Aufträge gewinnt, braucht also fast im selben Zug Menschen, die sie ausführen.
Was die Branchenzahlen zeigen
Leistungen nach Objektart ordnen
Gebäudereiniger denken in Verfahren: Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Grundreinigung. Auftraggeber denken in Räumen: mein Büro, meine Praxis, unser Treppenhaus. Die Website sollte die Sprache der Auftraggeber sprechen und die Verfahren darunter einordnen. Laut Branchenreport reicht das Tätigkeitsfeld „von der klassischen Unterhaltsreinigung über Glas- und Fassadenreinigung bis hin zur Krankenhaus-, Baustellen-, Verkehrsmittel- oder Industriereinigung“ (BIV-Branchenreport 2025). Für eine kleine Firma ist das zu breit, um alles gleich laut anzubieten. Besser sind die Objektarten, die Sie tatsächlich betreuen, jede mit einer eigenen Kachel auf der Startseite und, sobald genug darüber zu sagen ist, mit einer eigenen Unterseite.
Büro und Verwaltung
Unterhaltsreinigung von Arbeitsplätzen, Besprechungsräumen, Küchen und Sanitärbereichen. Wichtig für Auftraggeber: Zeitfenster vor oder nach den Bürozeiten und eine feste Ansprechperson.
Arzt- und Therapiepraxis
Behandlungsräume, Wartebereich und Sanitärräume mit eigenem Reinigungsplan. Die Seite sagt, dass Sie nach dem Hygieneplan der Praxis arbeiten, statt einen eigenen zu erfinden.
Treppenhaus und Wohnanlage
Flure, Treppen, Keller, Aufzug und Eingangsbereich im festen Turnus, mit einem Leistungsnachweis je Objekt für die Hausverwaltung.
Glas- und Rahmenreinigung
Fenster, Rahmen, Glastüren und Schaufenster, einzeln oder im Turnus. Bei Höhen, die über eine Leiter hinausgehen, steht dabei, mit welcher Technik gearbeitet wird.
Grund- und Sonderreinigung
Teppich, Hartboden, Einzug oder Auszug: Leistungen, die einmal anfallen und deshalb einen eigenen, kurzen Weg zur Anfrage brauchen.
Bauendreinigung
Für Bauträger, Handwerksbetriebe und Eigentümer nach Umbau oder Neubau. Hier zählen Termintreue und die Abstimmung mit der Bauleitung.
Jede Objektseite beantwortet dieselben Fragen: Was wird gereinigt, als kurzes Leistungsverzeichnis? In welchem Turnus ist das üblich? Zu welchen Zeiten arbeiten Sie? Wie läuft die Übergabe von Schlüsseln oder Zugangskarten? Und wer ist die Ansprechperson? Ein Satz wie „Wir reinigen alles, schnell und gründlich“ beantwortet keine davon. „Unterhaltsreinigung für Büroetagen, montags bis freitags ab 17 Uhr, Schlüsselübergabe mit Protokoll“ beantwortet vier. Wer beim Formulieren Unterstützung möchte, findet sie unter Website-Texte.
Treppenhäuser: was Hausverwaltungen brauchen
Hausverwaltungen sind ein eigener Kundentyp. Sie vergeben oft mehrere Objekte auf einmal und wollen die Kosten über die Betriebskostenabrechnung an die Bewohner weitergeben. Nach der Betriebskostenverordnung gehören zu den Kosten der Gebäudereinigung die Kosten für die „Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs“ (§ 2 Nr. 9 BetrKV). Für die Website folgt daraus: Die Seite für Wohnanlagen zeigt, dass jedes Objekt einen eigenen Leistungsnachweis und eine eigene Rechnungsposition bekommt, dass ein Reinigungsplan im Hausflur aushängt und wer für Rückfragen der Bewohner erreichbar ist. An diesen Punkten erkennt eine Verwaltung, dass der Betrieb ihre Abrechnung versteht.
Die Anfrage nach Fläche und Turnus
Auf der Website einer Reinigungsfirma steht selten ein fester Preis, und dafür gibt es einen sachlichen Grund. Wenn im Schnitt 85 Prozent des Preises Lohnkosten sind (BIV-Branchenreport 2025), bestimmt die benötigte Arbeitszeit das Angebot – und die hängt an Fläche, Turnus, Bodenbelag und Ausstattung des Objekts. Gegenüber gewerblichen Auftraggebern verlangt auch die Preisangabenverordnung keinen Preis, denn sie regelt die Angabe von Preisen „von Unternehmern gegenüber Verbrauchern“ (§ 1 Abs. 1 PAngV). Statt eines Preises bietet die Website deshalb einen kurzen Weg zum Angebot: ein Formular, das genau die Angaben abfragt, mit denen Sie die Zeit schätzen können.
| Angabe im Formular | Wofür Sie sie brauchen | Pflicht oder freiwillig |
|---|---|---|
| Objektart (Büro, Praxis, Treppenhaus, Sonstiges) | Zuordnung zum passenden Leistungsverzeichnis | Pflicht |
| Ort oder Postleitzahl | Prüfung, ob das Objekt im Einzugsgebiet liegt | Pflicht |
| Ungefähre Fläche als Spanne | Erste Schätzung der Arbeitszeit je Reinigung | Pflicht |
| Turnus (täglich, mehrmals pro Woche, wöchentlich, seltener) | Hochrechnung der Stunden im Monat | Pflicht |
| Gewünschtes Zeitfenster | Abgleich mit freien Touren und Personal | Freiwillig |
| Bodenbeläge und Besonderheiten | Hinweis auf Mehraufwand, etwa große Glasflächen oder Teppich | Freiwillig |
| Name und Rückweg (Telefon oder E-Mail) | Antwort und Termin für die Besichtigung | Pflicht |
Die Fläche als Spanne abzufragen ist kein Zugeständnis an die Bequemlichkeit, sondern ehrlich: Kaum eine Büroleiterin kennt die Reinigungsfläche ihres Objekts auf den Quadratmeter. Die genaue Zahl entsteht bei der Besichtigung, und die Website darf das so sagen. Zugleich bleibt das Formular schlank, wie es die Datenschutz-Grundverordnung verlangt: Personenbezogene Daten müssen „auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein“ (Art. 5 DSGVO). Was für die Schätzung nichts beiträgt, etwa ein Pflichtfeld zur Firmengröße des Auftraggebers, lassen Sie weg. Warum jedes zusätzliche Feld Anfragen kosten kann, beschreibt der Beitrag Kontaktformular: Mehr Anfragen durch weniger Felder.
Sagen, was nach dem Absenden passiert
Die Stellenseite: Arbeitszeit und Lohn zuerst
Für Bewerberinnen und Bewerber steht eine andere Frage am Anfang: Passt die Stelle in meinen Tag? Der Branchenreport beschreibt, warum diese Frage so schwer wiegt. Die Betriebe organisieren ihre Arbeit häufig so, dass die meisten Menschen von der Dienstleistung nur wenig mitbekommen: „Daher wird häufig mit Teilzeitkräften in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden gereinigt“ (BIV-Branchenreport 2025). Eine Stellenseite, die nur „flexible Arbeitszeiten“ verspricht, lässt die Frage offen. Eine Stellenseite, die „montags bis freitags, 5:30 bis 8:00 Uhr, Bürogebäude in der Innenstadt“ nennt, beantwortet sie. Der Verband sieht außerdem in der Tagesreinigung eine Chance für die Personalsuche, weil mehr Menschen an einer Stelle in der Gebäudereinigung interessiert wären, wenn zusammenhängende, familienfreundliche Arbeitszeiten am Tag möglich wären. Wer solche Objekte betreut, stellt sie auf der Stellenseite nach vorn.
Auch die Art der Stellen hat sich verschoben. Zwischen 2014 und 2023 stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Gebäudereinigung um 23,7 Prozent, die Zahl der Minijobs sank um 24,4 Prozent (BIV-Branchenreport 2025 nach Destatis). Bieten Sie sozialversicherungspflichtige Teilzeit- oder Vollzeitstellen an, gehören sie deshalb nach vorn und nicht hinter die Minijobs. Nennen Sie für jede Stelle, ob es sich um Teilzeit, Vollzeit oder einen Minijob handelt, und wie viele Stunden pro Woche gemeint sind.
Der zweite Punkt ist der Lohn. In der Gebäudereinigung gelten allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne: 2026 sind es 15,00 Euro je Stunde in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in Lohngruppe 6 (Zoll). Lohngruppe 1 steht nach Angabe des Verbands für die Innen- und Unterhaltsreinigung, Lohngruppe 6 für die Glas- und Fassadenreinigung sowie für Gesellinnen und Gesellen; der Verband stellt den Einstiegslohn dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro gegenüber (BIV). Nennen Sie den Stundenlohn auf der Stellenseite in Euro, nicht als „faire Bezahlung“. Weil der Branchenmindestlohn für alle Betriebe gilt, ist er allein noch kein Argument für Ihren Betrieb. Ein Argument ist, was Sie darüber hinaus bieten, etwa feste Touren, zusammenhängende Schichten oder ein Dienstfahrzeug.
Dazu gehören die tariflichen Rahmenbedingungen in Zahlen. Laut allgemeinverbindlichem Rahmentarifvertrag gibt es unter anderem 30 Tage Urlaub, 30 Prozent Zuschlag für Nachtarbeit und 80 Prozent Zuschlag an Sonn- und Feiertagen (BIV-Branchenreport 2025). Wer ausbildet, sagt es ebenfalls: Gebäudereinigung ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, die Ausbildung dauert drei Jahre (BIV). Und ein Hinweis zur Pflege: Die Mindestlöhne für 2026 gelten vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026 (Zoll). Ändern sich die Werte, nennt eine nicht gepflegte Stellenseite einen Betrag, der nicht mehr stimmt. Tragen Sie die Prüfung zum Jahreswechsel in den Kalender ein, oder geben Sie sie mit der Website-Pflege ab.
- Einsatzort und Objektart, etwa „Arztpraxis im Stadtzentrum“, damit die Anfahrt abschätzbar ist
- Arbeitszeit mit Uhrzeit und Wochentagen, dazu die Stunden pro Woche
- Art der Stelle: Teilzeit, Vollzeit oder Minijob
- Stundenlohn in Euro und die Lohngruppe
- Urlaub, Zuschläge und was Sie darüber hinaus bieten
- Ob ein Führerschein oder ein eigenes Fahrzeug nötig ist
- Eine Ansprechperson mit Telefonnummer und eine Kurzbewerbung mit wenigen Feldern
Für die Bewerbung selbst reicht ein kurzer Weg: Name, Telefonnummer, gewünschte Arbeitszeit und ein freies Feld. Lebenslauf und Zeugnisse sind für eine Stelle in der Unterhaltsreinigung häufig nicht das, woran sich die Eignung entscheidet; ein Gespräch vor Ort sagt mehr. Rechtlich gelten Bewerberinnen und Bewerber als Beschäftigte im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 Abs. 8 BDSG), die Datenschutzhinweise der Website brauchen deshalb einen eigenen Abschnitt zur Bewerbung. Und ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden (§ 11 AGG). Wie eine Karriereseite für kleine Betriebe insgesamt aufgebaut ist, zeigt der Beitrag Karriereseite: Bewerber über die eigene Website finden.
Einfache Sprache, auf Wunsch eine zweite
Wer die Stellenseite schreibt, sollte wissen, wer sie liest. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die der Branchenreport wiedergibt, hatten im Juni 2024 47,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Gebäudereinigung keinen deutschen Pass, in der Gesamtwirtschaft waren es 16,0 Prozent (BIV-Branchenreport 2025 nach Bundesagentur für Arbeit). Die Staatsangehörigkeit sagt nichts über Sprachkenntnisse aus, aber die Zahl legt nahe, dass ein Teil der Leserinnen und Leser Deutsch als zweite Sprache spricht. Kurze Sätze, gängige Wörter, Uhrzeiten und Beträge in Ziffern helfen allen. Eine zweite Sprachfassung lohnt sich, wenn Sie Bewerbungen in dieser Sprache auch beantworten und das Gespräch in ihr führen können – sonst weckt sie eine Erwartung, die der Betrieb nicht einlöst. Was dabei anfällt, steht auf der Seite mehrsprachige Website.
Uhrzeit statt Floskel
Vertrauen mit Angaben, die stimmen
Auftraggeber übergeben einer Reinigungsfirma Schlüssel, Alarmcodes und Räume, in denen vertrauliche Unterlagen liegen. Entsprechend genau prüfen sie, wem sie das anvertrauen. Die Website liefert dafür nachprüfbare Angaben statt einer Wand aus Siegeln. Ein Beispiel ist der Meisterbrief: Das Gebäudereiniger-Handwerk steht unter den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 33 HwO), ein Betrieb braucht für die Gründung also keinen Meisterbrief. Wer einen hat, nennt ihn – mit dem Namen der Person. Ebenso die Mitgliedschaft in der Innung, die Betriebshaftpflicht und, wenn tatsächlich vorhanden, ein Zertifikat mit Nummer und Aussteller. Das Wort „zertifiziert“ ohne diese Angaben lassen Sie besser weg.
- Meisterbrief oder Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk, mit Namen der Person
- Mitgliedschaft in der Innung, mit Namen der Innung
- Betriebshaftpflicht, und ob sie den Verlust von Schlüsseln abdeckt
- Fotos des eigenen Teams bei der Arbeit, mit Einwilligung der Abgebildeten
- Referenzobjekte nur mit schriftlicher Freigabe des Auftraggebers
- Ansprechpersonen mit Namen und Durchwahl statt einer Sammeladresse
Kundenstimmen gehören nur dann auf die Seite, wenn sie echt sind und die Auftraggeber der Veröffentlichung zugestimmt haben. Bei Reinigungsfirmen kommt hinzu, dass nicht jeder Auftraggeber öffentlich als Kunde genannt werden möchte. Ehrliche Wege sind eine Aufzählung der Objektarten mit Ort, etwa „Arztpraxen und Büros im Stadtgebiet“, oder Bewertungen im Unternehmensprofil, auf die die Website verweist. Was dabei erlaubt ist und wo Abmahnungen drohen, behandelt der Beitrag Kundenbewertungen: mit Rezensionen Vertrauen aufbauen.
Eine Reinigungsfirma verkauft keine Quadratmeter, sondern Verlässlichkeit im Turnus. Die Website muss zeigen, für welche Objekte das gilt – und dass genug Menschen da sind, die es leisten.
Gefunden werden im Einzugsgebiet
Wer eine Reinigungsfirma sucht, sucht in der Nähe: „Büroreinigung“ mit dem Namen der Stadt, „Treppenhausreinigung“ mit dem Stadtteil. Zwei Bausteine sorgen dafür, dass Sie bei solchen Suchen auftauchen. Der erste ist das Google-Unternehmensprofil. Weil eine Reinigungsfirma ihre Kunden vor Ort besucht und am Firmensitz meist niemanden empfängt, gilt sie dort als Unternehmen ohne festen Standort, und Google rät: „Wenn Sie an Ihrer Geschäftsadresse keine Kunden empfangen, entfernen Sie die Adresse bitte aus Ihrem Unternehmensprofil.“ Stattdessen legen Sie ein Einzugsgebiet aus Städten oder Postleitzahlen fest. Zulässig sind höchstens 20 Einzugsgebiete, und deren Grenzen sollten nicht mehr als etwa zwei Autostunden vom Standort entfernt sein (Google). Die Einrichtung übernehmen wir auf Wunsch unter Google-Unternehmensprofil.
Der zweite Baustein ist die Website selbst. Nennen Sie die Orte, in denen Sie tatsächlich Objekte betreuen, im Text der Leistungsseiten und auf der Kontaktseite, und zwar dieselben wie im Unternehmensprofil. Eigene Unterseiten je Ort lohnen sich erst, wenn es je Ort etwas Eigenes zu sagen gibt, etwa feste Touren, eine eigene Ansprechperson oder Objektarten, die nur dort vorkommen. Viele fast gleiche Ortsseiten mit ausgetauschtem Stadtnamen helfen weder den Lesern noch der Suche. Wann sich solche Seiten lohnen, steht im Beitrag Eine Seite je Ort: Wann lokale Unterseiten sich lohnen.
Privathaushalte als zweites Standbein
Manche Reinigungsfirmen betreuen neben Gewerbekunden auch Privathaushalte, etwa mit Fensterreinigung oder regelmäßiger Reinigung der Wohnung. Für diese Kundschaft gelten andere Regeln. Wer Verbrauchern Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, muss Gesamtpreise angeben (§ 3 Abs. 1 PAngV), also den Preis einschließlich der Umsatzsteuer (§ 2 Nr. 3 PAngV). Eine Preistabelle mit Nettopreisen, die für Gewerbekunden gedacht ist, passt deshalb nicht auf eine Seite für Privatkunden. Trennen Sie beide Bereiche sichtbar, und nennen Sie auf der Privatseite Bruttopreise oder den Ablauf bis zum Angebot. Ob Preise überhaupt auf die Seite gehören, wägt der Beitrag Preise auf der Website zeigen ab.
Für Privatkunden ist außerdem ein steuerlicher Hinweis nützlich. Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, der Aufwendungen (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind dabei nur die Arbeitskosten, und Voraussetzung ist eine Rechnung sowie die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers (§ 35a Abs. 5 EStG). Wenn Ihre Rechnungen die Arbeitskosten getrennt ausweisen, gehört dieser Satz auf die Privatkundenseite – als Information, nicht als Steuerberatung.
In sechs Schritten zur Website der Reinigungsfirma
- Objektarten festlegen: Welche Arten von Objekten betreuen Sie wirklich, und an welchen Orten? Daraus werden die Kacheln der Startseite.
- Ein Leistungsverzeichnis je Objektart schreiben: was im Turnus gereinigt wird, was auf Abruf und zu welchen Zeiten.
- Das Anfrageformular mit Objektart, Ort, Flächenspanne, Turnus und Zeitfenster einrichten und darunter sagen, wie es nach dem Absenden weitergeht.
- Die Stellenseite mit Uhrzeiten, Einsatzorten, Stundenlohn, Urlaub und Zuschlägen anlegen; offene Stellen einzeln zeigen, besetzte sofort entfernen.
- Das Unternehmensprofil mit Einzugsgebiet einrichten und dieselben Orte auf der Website nennen.
- Zum Jahreswechsel Lohnangaben, Stellen und Leistungsseiten prüfen.
Für eine kleine Reinigungsfirma reicht meist eine Website mit wenigen Seiten: die Startseite mit den zwei Einstiegen, eine gemeinsame Leistungsseite mit den Objektarten, die Stellenseite, eine Seite über den Betrieb und der Kontakt. Das entspricht dem Paket PLUS mit bis zu fünf Seiten; wer mit einem Onepager beginnt, kann später erweitern. Was in welchem Paket enthalten ist, zeigt die Übersicht der Pakete, und wie wir Websites für kleine Betriebe angehen, beschreibt die Seite Website für Kleinunternehmen. Ein verwandter Fall mit zwei Leserkreisen ist der ambulante Pflegedienst, den der Beitrag Website für den Pflegedienst behandelt.
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