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Gesetze, Gerichte und Behörden

BGBl

Abkürzung für Bundesgesetzblatt

Kurz und einfach erklärt

Das BGBl ist das amtliche Blatt des Bundes für Gesetze.

Es erscheint heute im Internet als Datei.

Die Angabe zeigt, wo der gültige Text eines Gesetzes steht.

Definition
Das Bundesgesetzblatt ist das amtliche Blatt, in dem Bundesgesetze und Verordnungen verkündet werden. Seine amtliche Fassung erscheint als PDF-Datei auf der Verkündungsplattform recht.bund.de und hat die gedruckte Fassung abgelöst. Eine Angabe wie BGBl. 2025 I Nr. 363 zeigt, wo der verbindliche Wortlaut steht.