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Grundlagen & Ratgeber

Nebenberuflich selbstständig: die erste Website zum Start

Nebenberuflich selbstständig: welche Website mit wenig Zeit trägt, wie Sie Kontaktzeiten nach Feierabend nennen und was ins Impressum mit Wohnanschrift gehört.

16 Min. Lesezeit NebenerwerbStarter-WebsiteSelbstständigeExistenzgründung

Kurz und einfach erklärt

Viele Menschen gründen neben ihrem Job ein eigenes Geschäft. Sie haben wenig Zeit. Ihre Website soll deshalb ohne viel Pflege auskommen.

Eine kleine Seite reicht für den Anfang. Sie zeigt Ihr Angebot. Sie sagt, wer Sie sind. Und sie sagt, wie man Sie erreicht.

Schreiben Sie, wann Sie Zeit haben. Zum Beispiel: Rückruf ab 18 Uhr. Eine Nummer für das Telefon muss nicht sein. Ein Formular und eine Mail-Adresse reichen meist.

Ins Impressum gehört Ihre Anschrift. Das ist oft Ihre Wohnung. Auf den anderen Teilen der Seite muss sie nicht stehen.

Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Zeigen Sie auf der Seite nichts von der Firma, bei der Sie angestellt sind.

Angenommen, eine Grafikerin arbeitet tagsüber in Vollzeit in einer Agentur und nimmt abends eigene Aufträge an: Logos für Vereine, Flyer für den Hofladen im Nachbarort. Die erste Anfrage kommt über eine Empfehlung, die zweite über ein Plattformprofil, die dritte verläuft im Sand, weil die Interessentin um 11 Uhr anruft und keiner abnimmt. So sieht Selbstständigkeit im Nebenerwerb in vielen Fällen aus, und sie ist inzwischen der häufigste Weg in die Selbstständigkeit: 70 Prozent der Existenzgründungen des Jahres 2025 fanden im Nebenerwerb statt, ein bisher unerreichter Anteil (KfW). Das sind rund 483.000 Gründungen neben einer anderen Tätigkeit (KfW). Wer so gründet, hat zwei knappe Güter: Zeit und Erreichbarkeit. Dieser Beitrag zeigt, wie eine erste Website für die nebenberufliche Selbstständigkeit aussieht, die mit wenigen Stunden im Monat auskommt, wie Sie Kontaktzeiten nach Feierabend so nennen, dass Anfragen trotzdem ankommen, was das Impressum verlangt, wenn die Wohnung der Firmensitz ist, und welche Punkte gegenüber dem Arbeitgeber vorher geklärt sein sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2025 fanden 70 Prozent aller Existenzgründungen im Nebenerwerb statt, rund 483.000 von 690.000 (KfW). Wer neben der Anstellung gründet, braucht eine Website, die ohne laufende Pflege Anfragen bringt.
  • Nebenerwerbsgründungen arbeiteten 2025 im Schnitt 16 Stunden pro Woche für ihr Geschäft, die Hälfte höchstens 10 Stunden (KfW-Gründungsmonitor 2026). Ein Onepager mit Angebot, Über mich und Kontakt kommt ohne Blog und Neuigkeiten aus.
  • Eine Telefonnummer muss nicht zwingend auf die Website, ein zweiter schneller Weg neben der E-Mail-Adresse schon, etwa ein Kontaktformular (EuGH, C-298/07). Rückrufzeiten wie „werktags ab 18 Uhr“ machen die Erreichbarkeit nach Feierabend planbar.
  • Das Impressum nennt die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind (§ 5 DDG), im Nebenerwerb oft die Wohnung. Im Google-Unternehmensprofil steht statt der Adresse ein Einzugsgebiet, wenn zu Hause keine Kundschaft empfangen wird.
  • 59 Prozent der Nebenerwerbsgründungen behalten ihre Anstellung (KfW-Gründungsmonitor 2026). Arbeitsvertrag prüfen, keine Kundschaft oder Unterlagen des Arbeitgebers zeigen und die Seite nicht in der Arbeitszeit pflegen.
  • Wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro Gesamtumsatz hat, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen (§ 19 UStG) und ergänzt den Hinweis dann unter den Preisen.

Warum der Nebenerwerb zum häufigsten Gründungsweg wurde

Die Zahlen stammen aus dem KfW-Gründungsmonitor, einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung, für die im Jahr 2025 50.000 Personen telefonisch oder online geantwortet haben (KfW-Gründungsmonitor 2026). Gezählt wird breit: Voll- und Nebenerwerb, freiberuflich und gewerblich, Neugründung und Übernahme. Insgesamt kommt die KfW für 2025 auf rund 690.000 Gründerinnen und Gründer nach 585.000 im Vorjahr (KfW). Getragen wird der Anstieg fast ganz vom Nebenerwerb: rund 483.000 Nebenerwerbsgründungen nach 382.000 im Jahr 2024, während der Vollerwerb mit rund 206.000 Gründungen kaum vom Fleck kam (KfW).

Warum gründen so viele neben dem Job? Das dominierende Motiv im Nebenerwerb ist ein höheres oder zusätzliches Einkommen; der Anteil derer, die es als wichtigstes Motiv nennen, stieg von 32 auf 40 Prozent (KfW-Gründungsmonitor 2026). Den Job geben die meisten dafür nicht auf: 59 Prozent der Nebenerwerbsgründungen starten hybrid, behalten also ihre Anstellung nach der Gründung (KfW-Gründungsmonitor 2026). Daraus folgt der Rahmen für alles Weitere. Tagsüber ist die Gründerin oder der Gründer im Hauptberuf gebunden, das eigene Geschäft läuft am Abend und am Wochenende, und die Website muss in genau diesen Rhythmus passen.

Auch die Gewerbeanzeigen zeigen die Richtung, mit enger gefasster Abgrenzung: Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn zählt für 2025 349.115 gewerbliche Nebenerwerbsgründungen ohne die freien Berufe, 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr (IfM Bonn). Das IfM weist für Ende 2024 und Anfang 2025 auf eine Untererfassung in einigen Bundesländern hin, der Vorjahresvergleich ist daher mit Vorsicht zu lesen. Abzugrenzen ist der Nebenerwerb vom Nebenjob: Rund 4,68 Millionen Beschäftigte hatten 2025 neben ihrem Hauptjob einen Nebenjob (IAB). Ein Nebenjob ist in der Regel eine zweite Beschäftigung, die Nebenerwerbsgründung dagegen ein eigenes Geschäft, und das muss seine Kundschaft erst finden.

Genau dort liegt die Schwierigkeit. Nach ihrem wichtigsten Problem gefragt, nennen Nebenerwerbsgründungen am häufigsten die Kundengewinnung mit 22 Prozent, knapp vor der Bürokratie mit 21 Prozent (KfW-Gründungsmonitor 2026). Über alle Gründungen hinweg berichten 57 Prozent von Schwierigkeiten, Kundschaft zu gewinnen (KfW-Gründungsmonitor 2026). Eine Website löst das nicht allein. Sie sorgt aber dafür, dass eine Empfehlung, eine Visitenkarte oder ein Eintrag in der Suche auf etwas führt, das Fragen beantwortet, bevor jemand zum Telefon greift.

Wenig Zeit: eine Website, die ohne Pflege trägt

Wie knapp die Zeit ist, misst der Gründungsmonitor direkt. Im Nebenerwerb lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für die Selbstständigkeit 2025 bei 16 Stunden, der Median bei 10 Stunden; im Vollerwerb waren es im Schnitt 45 Stunden (KfW-Gründungsmonitor 2026). Die Hälfte der Nebenerwerbsgründungen arbeitet also höchstens zehn Stunden pro Woche für das eigene Geschäft. Davon gehen im Schnitt 3,6 Stunden für gesetzliche und regulatorische Anforderungen ab, im Median 2 Stunden (KfW-Gründungsmonitor 2026). Was übrig bleibt, gehört den Aufträgen und nicht der Website.

Daraus ergibt sich die wichtigste Anforderung an die erste Website: Sie muss fertig sein, wenn sie online geht, und darf danach keine wöchentliche Arbeit verlangen. Alles, was regelmäßig gefüttert werden will, fällt für den Start heraus: ein Blog, eine Rubrik „Aktuelles“, eingebundene Beiträge aus sozialen Netzwerken, ein Chatfenster, das eine Antwort binnen Minuten nahelegt. Jede dieser Funktionen sieht im ersten Monat gut aus und wirkt im sechsten verlassen, wenn der letzte Eintrag ein halbes Jahr alt ist. Eine Seite mit wenigen, festen Inhalten altert dagegen kaum.

BausteinAufwand nach dem StartFür den Nebenerwerb
Blog oder „Aktuelles“Neue Beiträge in festen Abständen, sonst wirkt die Seite verwaistFür den Start weglassen, später ergänzen, wenn Zeit da ist
ChatfensterAntworten in Echtzeit, also auch während der Arbeitszeit im HauptberufWeglassen, stattdessen ein Formular mit genannter Antwortzeit
Eingebundene Beiträge aus sozialen NetzwerkenWirkt nur bei regelmäßigem Posten und lädt Inhalte fremder AnbieterEin Link zum Profil genügt
Online-TerminbuchungEinmal Zeitfenster festlegen, danach laufen Buchungen ohne TelefonSinnvoll, wenn Termine das Geschäft sind, mit Abendzeiten
Angebot, Über mich, KontaktÄnderungen nur bei neuen Leistungen oder anderen KontaktzeitenKern der ersten Website

Eine Ausnahme ist die Terminbuchung: Sie kostet beim Einrichten einmal Zeit und spart danach Telefonate. Wer Leistungen mit festen Terminen anbietet, etwa Nachhilfe, Fotoshootings oder Beratungen, gibt dort genau die Abendfenster frei, die neben dem Hauptberuf machbar sind. Wie das aussieht, zeigt der Beitrag zur Online-Terminbuchung. Kleine Änderungen wie eine neue Leistung oder geänderte Rückrufzeiten erledigt auf Wunsch die Website-Pflege, statt Sie einen Abend zu kosten.

Ein Datum statt „aktuell“

Wo sich etwas ändert, etwa freie Kapazitäten oder die nächsten Termine, schreiben Sie das Datum dazu: „Stand: November“. Eine Angabe mit Datum bleibt verständlich, auch wenn Sie einige Wochen keine Zeit hatten, sie anzufassen. Das Wort „aktuell“ ohne Datum veraltet dagegen unbemerkt und wirkt auf Interessenten wie eine verlassene Seite.

Eine kleine Website statt nur einer Profilseite

Viele Nebenerwerbsgründungen beginnen mit einem Profil auf einer Plattform oder in einem sozialen Netzwerk. Das ist schnell eingerichtet, gehört aber nicht Ihnen: Gestaltung, Reichweite und Regeln bestimmt der Betreiber, und wer Sie dort sucht, sieht Ihr Angebot zwischen anderen. Gleichzeitig wird das Geschäft digitaler: 46 Prozent der Nebenerwerbsgründungen hatten 2025 ein digitales Angebot, das die Kundschaft nur mit digitalen Technologien nutzen kann, im Vollerwerb waren es 41 Prozent (KfW-Gründungsmonitor 2026). Warum eine eigene Adresse neben dem Profil trägt, beschreibt der Beitrag Eigene Website statt nur Social Media.

Für den Start reicht eine kleine Website, oft ein einziger Onepager mit drei Abschnitten. Sie beantwortet die drei Fragen, die eine Interessentin stellt, bevor sie schreibt: Was bieten Sie an, wer steckt dahinter, und wann erreiche ich Sie? Impressum und Datenschutzerklärung liegen auf eigenen kleinen Seiten und sind von jeder Stelle aus verlinkt. Mehr braucht es nicht, um seriös aufzutreten, und weniger sollte es nicht sein.

Angebot

Was Sie anbieten, für wen und wo: vor Ort im Umkreis oder online. Zwei bis vier Leistungen in Alltagssprache, dazu Beispiele Ihrer Arbeit, soweit Sie sie zeigen dürfen.

Über mich

Werdegang, Qualifikation und wie Sie arbeiten. Dass Sie nebenberuflich tätig sind, dürfen Sie sagen: Es erklärt die Kontaktzeiten und wirkt ehrlich statt klein.

Kontakt

Rückrufzeiten, ein kurzes Formular und Ihre E-Mail-Adresse. Dazu ein Satz, wann Sie in der Regel antworten, und die Verweise auf Impressum und Datenschutz.

Ob ein Onepager reicht oder eigene Seiten sinnvoll sind, hängt an der Zahl der Leistungen und am Ziel der Seite; die Abwägung steht in Onepager oder mehrere Seiten. Für die meisten Nebenerwerbsgründungen ist die Antwort am Anfang klar, weil es eine Leistung und ein Ziel gibt: die Anfrage. Die Starter-Website von Webstart ist genau so gebaut: ein Onepager zum Festpreis, mobiloptimiert, mit Kontaktformular und eingerichtetem Google-Unternehmensprofil.

Erreichbar nach Feierabend: Kontaktzeiten klar nennen

Der Konflikt liegt auf der Hand: Kundschaft ruft tagsüber an, Sie sitzen tagsüber im Hauptberuf. Rechtlich verlangt das Impressum Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse für die elektronische Post (§ 5 DDG). Eine Telefonnummer gehört nicht zwingend dazu. Der Europäische Gerichtshof hat 2008 auf Vorlage des Bundesgerichtshofs entschieden, dass diese Informationen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen müssen; es genügt auch eine elektronische Anfragemaske, auf die per E-Mail geantwortet wird (EuGH, C-298/07). Fragt jemand nach der elektronischen Kontaktaufnahme ausdrücklich nach einem anderen Weg, weil er keinen Zugang zum Netz hat, muss er ihn bekommen.

Für den Nebenerwerb ist das eine gute Nachricht. Sie müssen nicht Ihre private Mobilnummer auf die Website stellen, damit die Seite den Anforderungen genügt. Was Interessenten trotzdem brauchen, ist eine verlässliche Erwartung: Wann melden Sie sich? Ein Satz mit festen Zeiten wirkt professioneller als eine Nummer, unter der tagsüber nur die Mailbox antwortet, und er filtert die Anfragen vor, die eine Antwort binnen einer Stunde brauchen und bei Ihnen ohnehin nicht richtig wären.

  • Rückrufzeiten nennen, zum Beispiel „Rückruf werktags ab 18 Uhr, samstags vormittags“, und nur Zeiten angeben, die Sie neben dem Hauptberuf tatsächlich halten.
  • Eine Antwortzeit als Regel formulieren: „Anfragen beantworte ich in der Regel am folgenden Abend.“ Keine Zusage, die Sie in einer vollen Woche nicht einhalten können.
  • Das Kontaktformular auf Name, Kontaktweg und Nachricht beschränken, dazu ein freiwilliges Feld für den Wunschzeitraum des Rückrufs.
  • Eine eigene Telefonnummer für das Geschäft verwenden, falls Sie telefonisch erreichbar sein wollen, und die Ansage darauf mit denselben Rückrufzeiten besprechen.
  • Eine E-Mail-Adresse an der eigenen Domain einrichten, getrennt vom privaten und vom beruflichen Postfach.

Vorsicht bei Abkürzungen über den Arbeitgeber: Anfragen für das eigene Geschäft gehören nicht auf das Diensthandy und nicht in das Postfach der Firma, auch nicht als Weiterleitung. Eine Adresse an der eigenen Domain trennt die beiden Welten sauber und bleibt bestehen, wenn sich am Hauptberuf etwas ändert. Wie wenige Felder ein Formular braucht, damit es ausgefüllt wird, beschreibt der Beitrag Kontaktformular: mehr Anfragen durch weniger Felder.

Ein Satz, der Erwartungen setzt

„Ich arbeite tagsüber in Festanstellung und bin für Ihr Vorhaben werktags ab 18 Uhr erreichbar. Anfragen über das Formular beantworte ich in der Regel am folgenden Abend.“ Zwei Sätze erklären, warum tagsüber keiner abnimmt, und zeigen, wann es weitergeht.

Impressum mit Wohnanschrift: was Pflicht ist

Das Impressum verlangt den Namen und die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind (§ 5 DDG). Wer nebenberuflich vom Schreibtisch zu Hause aus arbeitet, ist in aller Regel genau dort niedergelassen, und die Wohnanschrift steht damit öffentlich auf der Website. Eine Kapitalgesellschaft ist im Nebenerwerb die Ausnahme: Nur 15 Prozent der Nebenerwerbsgründungen erfolgten 2025 in dieser Rechtsform, im Vollerwerb waren es 34 Prozent (KfW-Gründungsmonitor 2026). Im Einzelunternehmen steht im Impressum der bürgerliche Name, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigter, die Anschrift aber in jedem Fall.

Weglassen ist keine Lösung, denn ein Impressum ohne Anschrift ist unvollständig. Auch ein Postfach ersetzt die Anschrift in der Regel nicht, weil es kein Ort ist, an dem Sie niedergelassen sind. Eine Geschäftsadresse außerhalb der Wohnung kommt nur infrage, wenn Sie dort tatsächlich niedergelassen und für Post erreichbar sind. Die vollständige Liste der Pflichtangaben steht im Beitrag Impressumspflicht: Pflichtangaben für Ihre Website, und wie sich das Impressum aus den Unterlagen der Gewerbeanmeldung ableitet, zeigt Gewerbe angemeldet, Website fehlt.

Steuern können Sie, wo die Anschrift sonst noch auftaucht. Im Impressum muss sie stehen, auf der Startseite, im Kontaktbereich und in der Fußzeile jeder Seite nicht. Für das Google-Unternehmensprofil gilt eine eigene Regel des Anbieters: Wer an seiner Geschäftsadresse keine Kundschaft empfängt, soll die Adresse aus dem Profil entfernen und stattdessen ein Einzugsgebiet angeben (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Für einen Fahrradservice, der Räder bei der Kundschaft abholt, oder eine Nachhilfe, die zu den Familien nach Hause kommt, ist das der passende Eintrag; wie das Profil eingerichtet wird, erklärt die Seite zum Google-Unternehmensprofil.

  • Die Anschrift im Impressum nennen, nicht als Blickfang im Kontaktbereich oder auf der Startseite.
  • Im Google-Unternehmensprofil ein Einzugsgebiet statt der Adresse zeigen, wenn bei Ihnen zu Hause keine Kundschaft empfangen wird.
  • Auf Fotos der Arbeitsumgebung Hausnummer, Klingelschild und Straßenansicht vermeiden.
  • Den Briefkasten mit dem Namen des Geschäfts ergänzen, damit Post und Pakete an die Anschrift im Impressum ankommen.

Keine Rechtsberatung

Ob Ihre Tätigkeit weitere Pflichtangaben auslöst, etwa eine Aufsichtsbehörde, eine Kammer oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, hängt von Beruf und Anmeldung ab (§ 5 DDG). Wer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer besitzt, gibt sie an. Rechtsfragen des Einzelfalls klärt eine rechtliche Beratung.

Arbeitgeber, Wettbewerb, Arbeitszeit: Hinweise vor dem Start

Weil die Mehrheit im Nebenerwerb angestellt bleibt, 59 Prozent starten hybrid (KfW-Gründungsmonitor 2026), lohnt vor dem Veröffentlichen ein Blick in den Arbeitsvertrag. Viele Verträge enthalten eine Klausel zu Nebentätigkeiten, etwa eine Pflicht, sie anzuzeigen. Für kaufmännische Angestellte bestimmt das Handelsgesetzbuch, dass sie ohne Einwilligung des Arbeitgebers weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dessen Handelszweig Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung machen dürfen (§ 60 HGB). Für Beamtinnen und Beamte gelten eigene Genehmigungsregeln des Dienstrechts.

Die Website macht die Nebentätigkeit öffentlich und damit auch für den Arbeitgeber sichtbar. Das ist kein Grund, sie zu verstecken, aber ein Grund, beide Tätigkeiten sauber zu trennen. Die folgenden Punkte sind Hinweise für die Gestaltung der Website und ersetzen keine arbeitsrechtliche Prüfung:

  • Keine Kundschaft, Projekte oder Logos des Arbeitgebers als Referenz zeigen, auch nicht anonymisiert, wenn sie erkennbar bleiben.
  • Keine Unterlagen, Vorlagen, Bilder oder Texte aus dem Hauptberuf verwenden.
  • Die Website nicht in der Arbeitszeit und nicht auf Geräten des Arbeitgebers pflegen.
  • Keine Leistung bewerben, mit der Sie dem Arbeitgeber direkt Konkurrenz machen, solange das nicht geklärt ist.
  • Stelle und Arbeitgeber auf der Seite „Über mich“ nur nennen, wenn das abgesprochen ist.

Ein offenes Wort vorab erspart oft spätere Diskussionen. Wer eine Nebentätigkeit angezeigt hat und sie mit klar getrennten Zeiten, Geräten und Adressen betreibt, kann die eigene Website mit gutem Gewissen verlinken: auf der Visitenkarte, im Plattformprofil und in der E-Mail-Signatur des eigenen Geschäfts, nicht in der des Arbeitgebers.

Kleiner Umsatz im Nebenerwerb: die Kleinunternehmerregelung

Wer im Nebenerwerb mit überschaubarem Umsatz startet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Sie greift, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Für die Website heißt das: Wer Preise nennt, ergänzt üblicherweise den Hinweis, dass nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Ausführlich behandelt Gewerbe angemeldet, Website fehlt diesen Satz, und was beim Überschreiten der Grenze an Preisen und Rechnungen zu ändern ist, steht in Kleinunternehmergrenze überschritten.

Der Start in fünf Schritten

  1. Das Angebot in einem Satz formulieren: was, für wen, wo. Dieser Satz wird die Überschrift der Startseite.
  2. Kontaktzeiten festlegen, die neben dem Hauptberuf realistisch sind, und eine E-Mail-Adresse an der eigenen Domain einrichten.
  3. Das Impressum mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse vorbereiten, dazu die Datenschutzerklärung für das Kontaktformular.
  4. Drei Abschnitte schreiben: Angebot, Über mich, Kontakt. Fotos eigener Arbeiten auswählen, keine aus dem Hauptberuf.
  5. Die Website veröffentlichen, das Google-Unternehmensprofil passend zu Ihrem Standort oder Einzugsgebiet anlegen und den Link in Signatur, Profil und Visitenkarte setzen.

Wie lange die Website in dieser Form trägt, hängt davon ab, ob der Nebenerwerb ein Nebenerwerb bleibt. Bei 21 Prozent der Nebenerwerbsgründungen 2025 war geplant, binnen eines Jahres in den Vollerwerb zu wechseln (KfW-Gründungsmonitor 2026). Tatsächlich gewechselt sind im langjährigen Mittel nur rund 8 Prozent der Nebenerwerbsgründungen eines Jahres ein Jahr später (KfW-Gründungsmonitor 2026). Die erste Website sollte also für die Abendstunden gebaut sein, nicht für einen Vollerwerb, der vielleicht kommt. Wächst das Geschäft doch, wird aus dem Onepager eine Website mit mehreren Seiten; die Stufen dafür stehen auf der Seite Pakete.

Webstart baut die erste Website für den Nebenerwerb so, dass sie ohne Ihre Abende auskommt: Sie liefern Angebot, ein paar Sätze über sich und Ihre Kontaktzeiten, wir setzen daraus die Starter-Website als Onepager zum Festpreis auf, legen Impressum und Datenschutzhinweise mit an und richten das Google-Unternehmensprofil ein. Wer Hilfe beim Formulieren braucht, findet sie bei den Website-Texten; wer später lieber nichts selbst ändern möchte, gibt kleine Anpassungen an die Website-Pflege ab. Die Einzelheiten für Selbstständige stehen auf der Seite Website für Selbstständige, und einen Überblick über den günstigen Einstieg gibt Website für Selbstständige: günstig professionell starten.

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: KfW, Pressemitteilung „KfW Research: Deutschland erlebt starken Anstieg der Gründungstätigkeit“ vom 6. April 2026 (Vorabauswertung des KfW-Gründungsmonitors); KfW Research, „KfW-Gründungsmonitor 2026“ zur Gründungstätigkeit 2025; Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn), Tabelle „Gewerbliche Nebenerwerbsgründungen und Nebenerwerbsaufgaben 2015 bis 2025 in Deutschland“ auf Basis der Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Presseinformation „Ergebnisse der IAB-Arbeitszeitrechnung für das Jahr 2025“ vom 3. März 2026; Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Urteil vom 16. Oktober 2008, Rechtssache C-298/07; Digitale-Dienste-Gesetz (§ 5 DDG), Handelsgesetzbuch (§ 60 HGB) und Umsatzsteuergesetz (§ 19 UStG) in der auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung; Google Unternehmensprofil-Hilfe, „Einzugsgebiete für Unternehmen ohne festen Standort und Hybridunternehmen verwalten“; alle abgerufen im Oktober 2026. Rechtsfragen des Einzelfalls klärt eine rechtliche Beratung.

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