Gesetze, Gerichte und Behörden
DDG
Abkürzung für Digitale-Dienste-Gesetz
Kurz und einfach erklärt
Das DDG ist ein deutsches Gesetz für digitale Dienste wie Websites.
Es sagt etwa, was im Impressum stehen soll. Gemeint sind Angaben über den Anbieter.
Definition
Das Digitale-Dienste-Gesetz ist ein deutsches Gesetz für Anbieter digitaler Dienste wie Websites. Es regelt unter anderem, welche Angaben zum Anbieter im Impressum stehen sollen.