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Gesetze, Gerichte und Behörden

DL-InfoV

Abkürzung für Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Kurz und einfach erklärt

Die DL-InfoV ist eine deutsche Verordnung für Dienstleister.

Sie sagt, was diese ihren Kunden mitteilen sollen.

Das kann eine Versicherung für Schäden aus dem Beruf sein. Es können auch Regeln des Berufs oder Preise sein.

Für Kanzleien und andere kann sie so bestimmen, was auf der Website steht.

Definition
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung nennt Angaben, die Dienstleister ihren Kunden zur Verfügung stellen sollen. Dazu können Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, zu Berufsregeln oder zu Preisen gehören. Für Kanzleien und andere Dienstleister kann sie bestimmen, welche Informationen auf der Website stehen.