Betrieb, Steuern und Förderung
GbR
Abkürzung für Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Kurz und einfach erklärt
Die GbR ist eine einfache Rechtsform.
Mehrere Personen tun sich darin für einen gemeinsamen Zweck zusammen.
Für die Gründung braucht man kein Mindestkapital.
Die Partner haften in der Regel auch mit ihrem eigenen Geld. Im Impressum stehen meist alle Partner.
Definition
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine einfache Rechtsform, in der sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Sie lässt sich ohne Mindestkapital gründen, die Gesellschafter haften in der Regel auch persönlich. Im Impressum werden üblicherweise alle Gesellschafter genannt.