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Gesetze, Gerichte und Behörden

JuSchG

Abkürzung für Jugendschutzgesetz

Kurz und einfach erklärt

Das JuSchG ist das deutsche Gesetz zum Schutz der Jugend.

Es regelt auch, wann Kinder und Jugendliche allein zum Tanz gehen dürfen.

Was in Ihrem Fall gilt, klärt eine Rechtsberatung.

Definition
Das JuSchG ist das deutsche Jugendschutzgesetz. Es regelt unter anderem, ob und wie lange Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person öffentliche Tanzveranstaltungen besuchen dürfen (§ 5 JuSchG). Wie es im Einzelfall anzuwenden ist, klärt eine Rechtsberatung.