Gesetze, Gerichte und Behörden
JuSchG
Abkürzung für Jugendschutzgesetz
Kurz und einfach erklärt
Das JuSchG ist das deutsche Gesetz zum Schutz der Jugend.
Es regelt auch, wann Kinder und Jugendliche allein zum Tanz gehen dürfen.
Was in Ihrem Fall gilt, klärt eine Rechtsberatung.
Definition
Das JuSchG ist das deutsche Jugendschutzgesetz. Es regelt unter anderem, ob und wie lange Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person öffentliche Tanzveranstaltungen besuchen dürfen (§ 5 JuSchG). Wie es im Einzelfall anzuwenden ist, klärt eine Rechtsberatung.