Gesetze, Gerichte und Behörden
LMIDV
Abkürzung für Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung
Kurz und einfach erklärt
Die LMIDV ist eine deutsche Verordnung zu Angaben über Lebensmittel.
Sie ergänzt die Regeln aus Europa dazu und setzt sie um. Sie regelt etwa Angaben bei Essen, das lose verkauft wird.
Das betrifft auch Hofläden, Bäcker und Metzger mit Bestellung im Netz. Die Verordnung sagt, wann Kunden die Angaben sehen können.
Definition
Die LMIDV ist eine deutsche Verordnung, die die europäischen Regeln zur Lebensmittelinformation ergänzt und umsetzt. Sie regelt unter anderem, wie Angaben bei lose verkauften Lebensmitteln bereitgestellt werden können. Für Hofläden, Bäckereien und Metzgereien mit Bestellmöglichkeit im Internet nennt sie Anforderungen dazu, wann Kundinnen und Kunden diese Angaben sehen können.