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Gesetze, Gerichte und Behörden

TDDDG

Abkürzung für Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Kurz und einfach erklärt

Das TDDDG ist ein deutsches Gesetz zum Schutz der Privatsphäre.

Es gilt für Dienste im Netz.

Es regelt etwa, wann Besucher Cookies zustimmen müssen. Das gilt auch für ähnliche Technik.

Für eine Website geht es vor allem um Cookie-Banner. Auch eingebundene Dienste gehören dazu.

Definition
Das TDDDG ist ein deutsches Gesetz zum Schutz der Privatsphäre bei digitalen Diensten. Es regelt unter anderem, wann für Cookies und ähnliche Techniken eine Einwilligung der Besucher nötig ist. Für eine Website betrifft es vor allem Cookie-Banner und eingebundene Dienste.