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Gesetze, Gerichte und Behörden

TierSchG

Abkürzung für Tierschutzgesetz

Kurz und einfach erklärt

Das TierSchG ist das Gesetz zum Schutz der Tiere.

Es regelt, wie man Tiere hält und pflegt. Tiere sollen gut leben können.

Wer zum Beispiel eine Pension für Tiere führt, kann dafür eine Erlaubnis vom Amt brauchen.

Definition
Das Tierschutzgesetz schützt in Deutschland das Leben und Wohlbefinden von Tieren. Es regelt unter anderem, wie Tiere gehalten und betreut werden. Für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, etwa eine Tierpension, kann eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nötig sein.