Barrierefreie Website: Gilt das BFSG für Kleinbetriebe?
Seit 28.06.2025 gilt das BFSG: Wann Kleinstunternehmen ausgenommen sind, wann Onlineshops doch betroffen sind und warum sich eine barrierefreie Seite lohnt.
Auch die kleinste Unternehmenswebsite unterliegt Pflichten. Diese Kategorie erklärt sie in verständlicher Sprache: Impressum mit den nötigen Angaben, Datenschutzerklärung, Einwilligung für Cookies und externe Dienste, Auftragsverarbeitung mit dem Hoster, Pflichtangaben bei Preisen sowie die Anforderungen an Kontaktformulare. Dazu kommen die Regeln aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, soweit sie kleine Anbieter betreffen, und der Umgang mit Abmahnrisiken bei Schriftarten, Karten oder Videos von Drittanbietern. Wir benennen, was ohne großen Aufwand erledigt werden kann und wo eine anwaltliche Prüfung ratsam ist. Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen die Beiträge nicht, sie schaffen aber Orientierung. Dazu kommt eine kurze Prüfliste für den Alltag: Was sollten Sie nach jeder größeren Änderung an der Website noch einmal ansehen?
Seit 28.06.2025 gilt das BFSG: Wann Kleinstunternehmen ausgenommen sind, wann Onlineshops doch betroffen sind und warum sich eine barrierefreie Seite lohnt.
Impressum, Datenschutz, Cookies und Formulare rechtssicher umsetzen: So starten Kleinunternehmen, Vereine und Selbstständige ohne Abmahnrisiko.
Impressumspflicht nach dem DDG: welche Pflichtangaben Ihre Website braucht, wie Sie das Impressum richtig platzieren und Bußgelder sowie Abmahnungen vermeiden.