Kurz und einfach erklärt
Ein Laden braucht keinen Onlineshop, um im Netz gefunden zu werden. Die Website soll Kunden in den Laden führen.
Zeigen Sie Ihre Waren und Marken. Ein ganzer Katalog ist nicht nötig.
Kunden fragen über ein kurzes Formular, ob etwas da ist. Sie können Ware auch zum Abholen reservieren. Gekauft wird an der Kasse.
Öffnungszeiten, Adresse und Telefon sollten überall gleich sein. Für Rabatte gelten eigene Regeln bei der Preisangabe.
Ein Shop kann sich später lohnen, wenn oft nach Versand gefragt wird. Ihre Website kann dann ohne Neuanfang wachsen.
Bevor jemand ein Fachgeschäft zum ersten Mal betritt, hat er oft schon auf dem Telefon nachgesehen: Gibt es das hier in der Nähe, hat der Laden heute geöffnet, führt er die Marke, die ich suche? Gekauft wird danach trotzdem an der Ladentheke. Der Onlineanteil am gesamten Einzelhandel lag im Jahr 2025 bei 13,5 Prozent (HDE Online-Monitor 2026) – der weit überwiegende Umsatz entsteht weiter dort, wo Ware angefasst, anprobiert und erklärt wird. Für ein inhabergeführtes Geschäft ohne Onlineshop ist die Website deshalb kein Verkaufskanal, sondern ein Schaufenster mit Wegbeschreibung. Sie zeigt Sortiment und Marken, erklärt Beratung und Service, fängt die Frage „Haben Sie das vorrätig?“ ab und sorgt dafür, dass Öffnungszeiten und Anfahrt stimmen. Dieser Beitrag geht durch, welche Seiten das leisten, wie eine Reservierung zur Abholung ohne Warenkorb funktioniert, was bei Rabattaktionen auf der Seite stehen muss und woran Sie erkennen, dass sich ein Shop später doch lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Onlineanteil am gesamten Einzelhandel lag 2025 bei 13,5 Prozent (HDE Online-Monitor 2026). Der weit überwiegende Umsatz entsteht weiter im Geschäft – die Website soll dorthin führen.
- Abschnitte oder Seiten je Warengruppe und eine Liste der geführten Marken ersetzen den Artikelkatalog. Sie bleiben eine Saison lang gültig und brauchen keinen tagesaktuellen Bestand.
- „Vorrätig? Kurz anfragen“ und die Reservierung zur Abholung laufen über ein kurzes Formular. Gekauft wird an der Kasse; eine verbindliche Onlinebestellung wäre in der Regel Fernabsatz nach § 312c BGB.
- Öffnungszeiten, Anschrift und Telefonnummer stehen auf Website, Unternehmensprofil und Türschild in derselben Fassung. Lokale Suchergebnisse basieren laut Google hauptsächlich auf Relevanz, Entfernung und Beliebtheit (Google-Hilfe).
- Wer eine Preisermäßigung ankündigt, nennt den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Aktion (§ 11 PAngV) – auf der Aktionsseite genauso wie auf dem Plakat im Schaufenster.
- Ein Onlineshop lohnt sich, wenn Versandanfragen sich häufen und feste Preise gepflegt werden. Dann kommen das Widerrufsrecht mit 14 Tagen Frist (§ 355 BGB), Versand und Zahlungsarten dazu.
Schaufenster statt Shop: wo der Umsatz im Handel entsteht
Die Zahlen des Handelsverbands Deutschland ordnen die Aufgabe ein. Der Onlinehandel wuchs im Jahr 2025 um 3,9 Prozent auf 92,3 Milliarden Euro netto (HDE Online-Monitor 2026), der Onlineanteil am Einzelhandel insgesamt stieg damit nur leicht von 13,4 auf 13,5 Prozent. Auch das Geschäft abseits des Netzes legte zu, um 2,9 Prozent (HDE Online-Monitor 2026). Das Onlinewachstum lag also wieder vorn, aber auf einer deutlich kleineren Basis. Für ein Fachgeschäft mit zwei, fünf oder zehn Beschäftigten heißt das nicht, dass das Netz egal wäre. Es heißt, dass die Website eine andere Aufgabe hat als ein Onlineshop: Sie soll Menschen, die sich informieren, so weit überzeugen, dass sie vorbeikommen – und ihnen den Weg so leicht machen, dass nichts dazwischenkommt.
Was der Online-Monitor 2026 zeigt
Praktisch beginnt der Weg ins Geschäft mit drei Fragen, die jemand ins Telefon tippt: Gibt es das hier in der Nähe? Hat der Laden jetzt geöffnet? Führt er die Marke oder das Teil, das ich suche? Schon eine Starter-Website, also ein sauber gepflegter Onepager mit Kontaktformular und Unternehmensprofil, beantwortet genau diese drei Fragen. Ein Onlineshop beantwortet eine vierte – „Kann ich es gleich bestellen?“ –, die sich ein Fachgeschäft oft gar nicht stellen will, weil Beratung, Anprobe oder Anpassung vor Ort Teil der Leistung sind. Wer das Schaufenster im Netz ernst nimmt, gewinnt damit vor allem eines: Kundschaft, die mit der richtigen Erwartung durch die Tür kommt.
Sortiment und Marken zeigen, ohne einen Katalog zu pflegen
Ein Onlineshop braucht für jeden Artikel Bild, Preis, Bestand und Versandangaben – und jemanden, der all das täglich aktuell hält. Eine Ladenseite kommt mit einer gröberen Einheit aus: der Warengruppe. Statt jedes Einzelteil abzubilden, beschreibt sie, was es im Geschäft gibt, welche Marken geführt werden und wofür man am besten vorbeikommt. Das ist ein Bruchteil des Pflegeaufwands und sagt einer Kundin, die eine bestimmte Laufschuhmarke sucht, trotzdem, ob sich der Weg lohnt. Für ein Kleinunternehmen mit knapper Zeit ist das der entscheidende Unterschied: Eine Warengruppenseite wird zum Saisonwechsel überarbeitet, ein Artikelbestand dagegen jeden Tag. Auf einem Onepager wird aus jeder Warengruppe ein eigener Abschnitt; sind es mehr als eine Handvoll, lohnt eine eigene Unterseite je Gruppe.
Warengruppen statt Einzelartikel
Ein Abschnitt oder eine Seite je Warengruppe mit zwei, drei Bildern aus dem eigenen Laden. Sie bleibt über die Saison gültig und braucht keinen Tagesbestand.
Geführte Marken
Eine schlichte Liste der Marken, die Sie dauerhaft führen. Wer nach einer Marke und einem Ort sucht, landet so bei Ihrem Geschäft. Für Herstellerlogos lohnt ein Blick in die Händlervereinbarung.
Beratung als Leistung
Was Sie im Gespräch klären, etwa Passform, Anwendung oder Verträglichkeit, verdient eine eigene Seite. Genau das unterscheidet den Laden vom Paket vor der Haustür.
Service und Werkstatt
Reparatur, Änderung, Anpassung oder Gravur: Serviceleistungen bringen Menschen in den Laden, auch an Tagen, an denen sie nichts kaufen wollten.
Neuheiten und Saison
Ein kurzer Abschnitt für das, was gerade eingetroffen ist. Er muss nicht wöchentlich wachsen; ein Eintrag zum Saisonwechsel genügt in der Regel.
Inhaber und Team
Ein Foto vom Team im eigenen Laden und zwei Sätze dazu, wer berät. In einem inhabergeführten Geschäft ist die Person hinter der Theke Teil des Angebots.
Ob Preise auf die Sortimentsseiten gehören, ist eine eigene Entscheidung. Wer Verbraucherinnen und Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, muss Gesamtpreise angeben (§ 3 PAngV) und sie aktuell halten – bei wechselnden Einkaufspreisen ist das genau die Pflege, die sich eine Ladenseite sparen will. Ein Mittelweg sind Preise für feste Leistungen wie eine Änderungs- oder Reparaturpauschale, während die Warengruppen ohne Preis auskommen. Die Abwägung im Einzelnen steht im Beitrag Preise auf der Website zeigen oder nicht; steht ein Paketpreis auf der Seite, gehört die Mindestlaufzeit direkt daneben.
„Vorrätig?“ und Reservierung zur Abholung: Anfrage statt Warenkorb
Eine Frage, die in vielen Fachgeschäften täglich am Telefon ankommt, lässt sich auf der Website ordnen: Haben Sie das vorrätig? Ein kleines Formular unter jeder Warengruppe – „Vorrätig? Kurz anfragen“ – nimmt die Frage mit genau den Angaben auf, die Sie für eine Antwort brauchen, und landet als E-Mail im Postfach. Daraus wird auf Wunsch eine Reservierung zur Abholung: Sie legen das Teil zurück, die Kundin kommt vorbei, probiert an und bezahlt an der Kasse. Kein Warenkorb, keine Zahlungsschnittstelle, keine Versandabwicklung. Für das Geschäft bleibt es ein Anruf, der schriftlich ankommt und sich in Ruhe beantworten lässt.
- Artikel oder Warengruppe, dazu Größe, Farbe oder Modell, soweit es darauf ankommt. Ein Freitextfeld genügt, wenn sich das Sortiment schlecht in Auswahllisten pressen lässt.
- Name und ein Rückweg, also Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Mehr Pflichtfelder braucht eine Reservierung nicht.
- Ein Wunschtag für die Abholung, damit Sie wissen, wie lange das Teil zurückgelegt werden soll.
- Ein Satz direkt am Formular, wie lange Sie Ware zurücklegen, etwa bis zum Ende des folgenden Werktags. Das ist Ihre eigene Regel, keine gesetzliche Vorgabe.
- Ihre Bestätigung per E-Mail oder Rückruf. Erst sie macht aus der Anfrage eine Reservierung; bis dahin ist nichts zugesagt.
- Ein Datenschutzhinweis in einem Satz neben dem Knopf zum Absenden, der auf die ausführliche Fassung verweist.
Reservieren ist nicht bestellen
Damit das Formular Anfragen bringt und nicht verhindert, gilt dieselbe Regel wie bei jedem Kontaktweg: so wenige Felder wie möglich und eine Antwort am selben Tag. Welche Felder wirklich nötig sind und welche abschrecken, steht im Beitrag über das Kontaktformular mit weniger Feldern. Für die Reservierung selbst reicht ein Postfach, in das jemand zweimal am Tag hineinsieht, und ein Regalfach hinter der Kasse, in dem die zurückgelegte Ware mit Namen und Datum liegt. Wer mag, schreibt die Abholfrist direkt auf den Zettel am Teil – dann muss niemand im Postfach nachsehen, wenn die Kundin vor der Theke steht.
Öffnungszeiten, Anfahrt und die lokale Suche
Wer einen Laden in der Nähe sucht, bekommt die erste Antwort häufig nicht von Ihrer Website, sondern von der Karte in den Suchergebnissen. Laut der Hilfe zum Google-Unternehmensprofil basieren lokale Suchergebnisse hauptsächlich auf Relevanz, Entfernung und Beliebtheit (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Relevanz meint, wie gut ein Profil zum Gesuchten passt; bei der Bekanntheit zählt Google nach eigener Beschreibung auch, wie viele Websites auf ein Unternehmen verweisen und wie viele Rezensionen es erhalten hat. Die Website hilft auf beiden Wegen: Sie beschreibt ausführlich, was Sie führen, und sie ist die Adresse, auf die Werbegemeinschaft, Lokalpresse oder Hersteller verweisen können. Das Google-Unternehmensprofil und die Website gehören deshalb zusammen gepflegt – mit denselben Öffnungszeiten, derselben Anschrift und derselben Telefonnummer.
- Die regulären Öffnungszeiten als Text, nicht nur als Bild – so liest sie auch ein Screenreader, und Suchmaschinen können sie auswerten.
- Abweichende Zeiten für Feiertage, Inventur, Betriebsurlaub und verkaufsoffene Sonntage, mit Datum und rechtzeitig vorher.
- Anschrift mit einer Wegbeschreibung in Worten und einem Link zur Route, dazu Parkmöglichkeiten und die nächste Haltestelle.
- Hinweise zum Zugang: Stufe am Eingang, Breite der Tür, Platz für Kinderwagen oder Rollator.
- Die Telefonnummer als anklickbarer Link, damit ein Anruf vom Telefon aus mit einem Tippen funktioniert.
- Die Zahlungsarten im Laden, falls Sie bestimmte Karten nicht annehmen – das erspart eine enttäuschte Rückkehr zur Kasse.
Drei Stellen, an denen Öffnungszeiten auseinanderlaufen
Wie das Profil angelegt und bestätigt wird und welche Angaben dort zählen, steht im Beitrag Google-Unternehmensprofil: lokal besser gefunden werden. Reicht das Einzugsgebiet deutlich über den eigenen Ort hinaus, etwa weil ein Fachgeschäft das einzige seiner Art im Landkreis ist, können eigene Seiten je Ort sinnvoll sein – aber nur, wenn es für jeden Ort etwas Eigenes zu sagen gibt. Eine Seite, die sich von der nächsten nur im Ortsnamen unterscheidet, hilft weder der Kundschaft noch der Suche.
Aktionen, Rabatte und Gutscheine sauber ankündigen
Aktionen sind für ein Ladengeschäft oft der Anlass, überhaupt etwas auf der Website zu ändern: Saisonschluss, Jubiläum, eine Hausmesse mit Herstellerberatung. Für Preisaktionen gilt eine Regel, die ausdrücklich in der Preisangabenverordnung steht: Wer gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Preisermäßigung für eine Ware bekannt gibt, muss den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat (§ 11 PAngV). Ausgenommen sind unter anderem individuelle Preisermäßigungen, etwa ein persönlicher Nachlass an der Kasse. Das betrifft das Plakat im Schaufenster genauso wie die Aktionsseite im Netz und den Beitrag im Unternehmensprofil. Wer die Regel kennt, plant eine Aktion so, dass der Vergleichspreis schon vorher feststeht.
| Art der Aktion | Was auf die Seite gehört (§ 11 PAngV, soweit Preise genannt werden) | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Prozentrabatt auf eine Warengruppe | Höhe des Rabatts, betroffene Ware, Zeitraum und der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Bezugspunkt | Bezugspunkt ist der niedrigste Preis der letzten 30 Tage, nicht ein früherer Listenpreis |
| Streichpreis bei einzelnen Artikeln | Aktueller Preis und als Vergleich der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage | Ein Preis, der vor der Aktion nur kurz galt, taugt nicht als Vergleich |
| Saisonschluss im Laden | Zeitraum, betroffene Warengruppen und die Art der Ermäßigung | Das Ende der Aktion nennen und die Seite danach wieder zurückstellen |
| Gutscheine zum Verschenken | Werte, Einlösung im Laden und wo der Gutschein erhältlich ist | Online verkaufte Gutscheine bringen eigene Fragen mit, siehe unten |
| Hausmesse, Beratungstag, Lesung | Datum, Uhrzeit, ob eine Anmeldung nötig ist und wer berät | Ohne Preis entfällt die Preisangabe; der Termin gehört auf die Startseite |
Gutscheine sind ein Sonderfall, weil sie sich auch ohne Onlineshop über die Website verkaufen lassen und dann eigene Fragen zu Umsatzsteuer und Einlösung aufwerfen. Das ist im Beitrag Gutscheine online verkaufen ausführlich beschrieben. Für die Ladenseite genügt oft der einfachere Weg: Gutscheine gibt es an der Kasse, die Website sagt, in welchen Werten und dass man sie telefonisch zurücklegen lassen kann. Das passt zur Logik der ganzen Seite – die Website kündigt an, der Laden verkauft.
Wann sich ein Onlineshop später doch lohnt
Die Ladenseite ist keine Entscheidung gegen den Shop, sondern eine Entscheidung für die richtige Reihenfolge. Manche Geschäfte merken nach einem Jahr, dass sich die Anfragen verschieben: Es kommen Nachrichten von Menschen aus anderen Städten, die ein bestimmtes Teil nur bei Ihnen finden, oder die Stammkundschaft fragt, ob Sie Nachkäufe schicken können. Das sind die Zeichen, bei denen ein Shop sich rechnen kann – vorausgesetzt, die Voraussetzungen im Hintergrund stimmen.
- Anfragen nach Versand häufen sich, und zwar für Artikel, die ohne Beratung verkauft werden können.
- Es gibt einen Kernbestand mit festen Preisen, den Sie ohnehin in Ihrer Warenwirtschaft führen.
- Jemand im Team hat Zeit, Bestellungen täglich zu bearbeiten, zu verpacken und Rücksendungen zu prüfen.
- Nachkäufe der Stammkundschaft wiederholen sich, etwa bei Verbrauchsmaterial, Pflegemitteln oder Ersatzteilen.
- Das Sortiment verträgt den Versand ohne großes Bruch- oder Rücksenderisiko.
Mit dem Shop ändern sich die Pflichten. Bei Fernabsatzverträgen steht Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu (§ 312g BGB), von Ausnahmen wie nach Kundenwunsch angefertigter Ware abgesehen, und die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 BGB). Dazu kommen Informationspflichten, Versandkosten, Zahlungsarten und je nach Betriebsgröße Anforderungen an die Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, von seinen Anforderungen aus (§ 3 BFSG). Was darüber hinaus gilt, steht im Beitrag zur barrierefreien Website nach dem BFSG. Einen realistischen Überblick über den Einstieg gibt der Beitrag Kleinen Onlineshop starten.
Wichtig ist, dass der Shop die Ladenseite ergänzt und nicht ersetzt. Die Seiten zu Beratung, Service, Anfahrt und Öffnungszeiten bleiben stehen, der Shop kommt als weiterer Bereich hinzu. Das Onlineshop-Paket ist genau für diesen zweiten Schritt gedacht: Wer mit einer Ladenseite startet, muss sich heute noch nicht festlegen und beginnt später nicht wieder bei null.
Eine Ladenseite muss nichts verkaufen. Sie muss dafür sorgen, dass jemand mit der richtigen Erwartung durch die Tür kommt – den Rest erledigt die Beratung.
So bauen Sie die Seite für Ihr Geschäft auf
- Schreiben Sie eine Woche lang die Fragen auf, die an der Theke und am Telefon kommen. Sie ergeben die Gliederung der Website fast von selbst.
- Fotografieren Sie Laden, Schaufenster, Theke und Team bei Tageslicht. Eigene Bilder zeigen, wie es drinnen aussieht, und ersparen Fragen zu fremden Bildrechten.
- Legen Sie je Warengruppe einen Abschnitt oder eine eigene Seite an und nennen Sie die geführten Marken. Preise nur dort, wo Sie sie verlässlich aktuell halten.
- Richten Sie „Vorrätig? Kurz anfragen“ mit wenigen Feldern ein und legen Sie fest, wer die Anfragen beantwortet und wie lange Ware zurückgelegt wird.
- Gleichen Sie Öffnungszeiten, Anschrift und Telefonnummer zwischen Website, Unternehmensprofil und Türschild ab und tragen Sie bekannte Sonderöffnungszeiten vorab ein.
- Sehen Sie nach drei Monaten nach, welche Anfragen gekommen sind. Häufen sich Fragen nach Versand, ist das der Moment, über einen Shop nachzudenken.
Die Pflichtangaben gehören von Anfang an dazu. Das Impressum nach § 5 DDG muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein; was es für Einzelunternehmen und Gesellschaften enthält, steht im Beitrag zur Impressumspflicht. Wer das Geschäft gerade erst eröffnet, findet die Reihenfolge der ersten Wochen im Beitrag Website nach der Gewerbeanmeldung. Ist die Stammkundschaft eher älter, lohnt ein Blick darauf, was eine Seite für Kundschaft ab 65 anders machen sollte – im Fachhandel, wo Beratung und Telefon oft mehr zählen als jedes Formular, gilt das besonders.
Viele Geschäfte einer Innenstadt organisieren gemeinsame Aktionen über eine Werbegemeinschaft, die oft als Verein organisiert ist. Steht deren Gründung gerade an, hilft der Beitrag Verein gegründet: die Website ab dem ersten Tag mitdenken. Die gemeinsame Seite der Werbegemeinschaft und die Seiten der einzelnen Geschäfte verweisen dann aufeinander, und ein verkaufsoffener Sonntag steht an allen Stellen mit denselben Zeiten.
Der nächste Schritt
Quellen und Rechtsgrundlagen
Verwandte Artikel
Website für Gastronomie: Speisekarte online, Gäste im Haus
53 % (Bitkom) der Gäste prüfen die Speisekarte vorab online. Was eine Gastro-Website zum Festpreis braucht: Karte, Öffnungszeiten, Anfahrt – mobil und aktuell.
Website für Kunsthandwerk: Markttermine und Einzelstücke
Marktkalender, Einzelstücke mit Bestand und Anfragen für Maßanfertigungen: So baut ein Kunsthandwerksbetrieb seine Website, mit klarer Linie beim Widerruf.
Website für Hundeschulen: Kurse füllen, Anfragen ordnen
Kursseiten mit freien Plätzen, ein Formular mit Angaben zum Hund und die Erlaubnis nach § 11 TierSchG: So spart die Website einer Hundeschule Rückfragen.